Apple hat seine Klage gegen die EU-Kommission begründet, mit der das Unternehmen gegen die Entscheidung von Brüssel vorgeht, die Steuerabsprache zwischen Irland und Apple als illegale Staatshilfe einzustufen. Die Klage selbst hatte der iPhone-Hersteller bereits am 19. Dezember eingereicht, wie aus dem jetzt im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Schriftsatz hervorgeht.
Nach Ansicht von Apple hat die Kommission das irische Steuerrecht nicht richtig ausgelegt. In den irischen Steuerbescheiden sei zu Recht nur der zur versteuernde Gewinn der in Irland registrierten Tochtergesellschaften geltend gemacht worden.
Ein weiterer schwerwiegender Fehler sei der Kommission bei der Beurteilung von Apples Geschäftstätigkeiten außerhalb der USA unterlaufen. Die Entwicklung und Vermarktung geistigen Eigentums finde in den USA statt. Die damit erzielten Gewinne seien folglich den USA und nicht Irland zuzuordnen. Die irischen Zweigniederlassungen erledigten lediglich „Routineaufgaben“ und hätten mit „den gewinnbringenden Tätigkeiten der Entwicklung und Vermarktung des geistigen Eigentums von Apple nichts zu tun“.
Zudem soll die EU-Kommission nicht nachgewiesen haben, dass irische Steuerbehörden Apple anders behandeln als andere Unternehmen in Irland. Darüber hinaus wirft Apple der Kommission Verstöße gegen die OECD-Leitsätze und die Verletzung einer „wesentlichen Formvorschrift“ vor, weswegen die Hauptbegründung der EU-Kommission für nichtig zu erklären sei.
Apple unterstellt aber auch, dass die Rückforderung der angeblichen Beihilfe in Höhe von bis zu 13 Milliarden Euro gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit und das Rückwirkungsverbot verstößt. Die Entscheidung der EU-Kommission soll zudem die Charta der Grundrechte der Europäischen Union verletzen. Zum Schluss führt Apple noch an, die Kommission habe mit dem Beschluss ihre Befugnisse überschritten – die Anordnung aus Brüssel, die angeblich zu Unrecht gewährten Steuervorteile zurückzufordern, sei ein Versuch, das „Körperschaftssteuersystem Irlands umzuschreiben“.
Die Europäische Union hatte bereits 2014 eine Untersuchung zu Apples Steuerabsprachen in Irland eingeleitet. Das Unternehmen soll zwischen 1991 und 2007 einen effektiven Steuersatz von 1 Prozent und weniger gezahlt haben, was drastisch unter dem nominellen Steuersatz von 12,5 Prozent liegt.
Apple ist aber nicht das einzige Unternehmen, das seine Auslandsgeschäfte über Irland abwickelt. Das Land lockt Investoren mit niedrigen Steuersätzen. Zudem bedienen sich viele Firmen diverser „Tricks“, um ihr Steueraufkommen zu reduzieren. Unter anderem müssen die Tochtergesellschaften große Teile ihrer operativen Gewinne für die Nutzung des geistigen Eigentums des Mutterkonzerns ausgeben. Diese Kosten reduzieren die zu versteuernden Gewinne und damit auch die Steuerlast – ein gängiges und nach derzeitigem Stand wohl auch rechtmäßiges Verfahren.
Ziel dieses Ratgebers ist es, SAP-Nutzern, die sich mit SAP S/4HANA auseinandersetzen, Denkanstöße zu liefern, wie sie Projektrisiken bei der Planung Ihres SAP S/4HANA-Projektes vermeiden können.
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