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Mordermittlungen: Amazon gibt Echo-Audiodaten heraus [Update]

Amazon hat nun eingewilligt, die Echo-Aufzeichnungen im Mordfall Victor Collins an die Ermittler herauszugeben, da der Verdächtige inzwischen doch zugestimmt hat. Die US-Strafverfolgungsbehörden haben damit den Kampf gewonnen, die Echo-Audio-Aufzeichnungen im Rahmen der Morduntersuchung analysieren zu können. Sie wurden bereits an die Behörden übergeben.

[Ursprünglicher Artikel vom 24.02.2017 7:37]
Amazon weigert sich weiterhin, US-Behörden Audioaufzeichnungen eines Echo-Geräts auszuhändigen, die am Tatort eines möglichen Mords aufgenommen wurden. Gegen einen Durchsuchungsbefehl für die fraglichen Daten wehrt sich das Unternehmen nun mit dem Argument, dass die Antworten des digitalen Assistenten Alexa, der Stimme von Echo, unter den Schutz des ersten Zusatzartikels der US-Verfassung fallen, wie Forbes berichtet.

Im Dezember war bekannt geworden, dass Ermittler die Herausgabe von Audiodaten fordern, die von Echo zwischen 21. und 22. November 2015 in einem Haus im US-Bundesstaat Arkansas aufgezeichnet wurden. Dort war ein Besucher nach einer Party tot in einem Whirlpool gefunden worden.

Die Ermittler entdeckten jedoch Hinweise auf ein mögliches Fremdverschulden, die ihrer Ansicht nach in erster Linie den Besitzer des Hauses belasten, der die Leiche entdeckt und auch die Polizei verständigt hatte. Weitere Hinweise auf das Tatgeschehen erhoffen sie sich nun von den Daten, die Amazon Echo in seiner Funktion als Sprachassistent mitgeschnitten.

Der Assistent nimmt, um Sprachbefehle erkennen zu können, vorab kurze Audiofragmente auf und schickt sie zur Verarbeitung an Amazons Server. Echos Aufgabe ist es zwar nicht, ununterbrochen alle Umgebungsgeräusche zu erfassen, aber manchmal werden Sprach- und Initialisierungsbefehle falsch erkannt, was zu unbeabsichtigten Audioaufnahmen führen kann. Diese Aufnahmen könnten den Ermittlern zufolge einzelne Wörter oder Geräusche enthalten, die Hinweise auf den Tathergang liefern.

Amazon unterstellt indes, dass seine Kunden das Recht haben, Alexa anonym zu nutzen. Da der Assistent unter Umständen auch Antworten zu „anstößigen“ Produkten liefere, fielen Alexas Antworten unter das Recht auf Meinungsfreiheit.

„Angesichts des ersten Verfassungszusatzes und den möglichen Auswirkungen auf die Privatsphäre, sollte der Durchsuchungsbefehl aufgehoben werden, außer das Gericht stellt fest, dass der Staat die hohen Anforderungen für die zwangsweise Herausgabe solcher Materialien erfüllt“, heißt es in einer Stellungnahme von Amazon. „Amazon gibt ohne gültige und rechtlich bindende Anweisungen keine Kundendaten heraus.“

Auch wenn unklar ist, ob Amazon Echo überhaupt irgendwelche für die Mordermittlungen relevanten Daten aufgezeichnet hat, verfolgt Amazon mit seinem Widerspruch auch eigene Interessen. Der Fall könnte den Behörden als Vorlage dienen, um künftig häufiger auf Daten von Sprachassistenten zuzugreifen. Das wiederum würde das Vertrauen von Konsumenten in diese Technologie schwächen und damit Amazons Ruf und auch der Beliebtheit von Amazon Echo schaden.

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[mit Material von Charlie Osborne, ZDNet.com]

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Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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