Der Verband der Deutschen Internetwirtschaft (eco) sieht eine ernsthafte Gefährdung des freien Internets durch zwei vom Bundeskabinett abgesegnete Gesetzentwürfe. Er vermisst bei beiden Vorhaben eine bessere Berücksichtigung von Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit. Die enthaltenen problematischen Regelungen „bedrohen die Meinungsfreiheit im Internet, befördern eine Löschkultur oder fördern Netzsperren“, so Oliver Süme, als eco-Vorstand für Politik und Recht zuständig. „Ein schwarzer Tag für das freie Internet.“
In seiner Stellungnahme zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das Fake-News und Hasspostings eindämmen soll, moniert der eco-Verband zunächst die vage Definition von sozialen Netzwerken, sodass auch weitere Telemediendienste betroffen sein könnten. Kritisch sieht er die geforderten Content-Filter zum Auffinden von Kopien beanstandeter Inhalte sowie die starren Bearbeitungsfristen, die zu einer Löschkultur des vorauseilenden Gehorsams führen könnten. „Die Plattformen werden unter Androhung von Bußgeldern zu unrealistischen Maßnahmen gezwungen. Dabei reichen 24 Stunden bei offensichtlichen beziehungsweise sieben Tage für sonstige Rechtsverstöße für eine juristische Einordnung nicht aus, insbesondere wenn es sich um Beiträge handelt, die in einem größeren Kontext gesehen werden müssen.“
Während der aufkommenden Debatte um Fake-News hatte auch der Digitalverband Bitkom vor Schnellschüssen bei der Regulierung gewarnt. Er mahnte im Februar an, dass rechtsstaatliche Prinzipien und die Meinungsfreiheit nicht unter die Räder kommen sollten – und forderte mehr Medienkompetenz statt mehr Gesetze.
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes (TMG) sollte eigentlich Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber schaffen. Auch hier trägt der eco-Verband grundsätzliche Kritik vor und verlangt Nachbesserungen.
„Das Gesetz bedeutet einen Rückschritt gegenüber der bestehenden Regelung“, argumentiert Süme. „Abgesehen davon, dass Netzsperren grundsätzlich ein falscher Ansatz sind, ist hier vor allem problematisch, dass der Entwurf hinter den vom Europäischen Gerichtshof und Bundesgerichtshof aufgestellten rechtsstaatlich gebotenen Anforderungen und hohen Hürden für Netzsperren zurückbleibt und Netzsperren ohne Richtervorbehalt und quasi auf Zuruf ermöglicht.“
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