Mit großer Mehrheit hat das Europa-Parlament einem Kompromiss zugestimmt und damit den Weg für die geplante Abschaffung der Roaming-Gebühren in den EU-Staaten freigemacht. Die Abstimmung galt den Roaming-Großhandelspreisen, die sich Mobilfunkanbieter gegenseitig berechnen dürfen. Hier sollen Preisobergrenzen ab Mitte Juni ein „Roaming zu Inlandspreisen“ erlauben.
„Das ist eine sehr gute Nachricht für die europäischen Verbraucher“, sagte die parlamentarische Berichterstatterin Miapetra Kumpula-Natri. „Wir können uns nun tatsächlich darüber freuen, dass es ab dem 15. Juni keine Roaming-Gebühren mehr gibt. Nutzer, die in Europa unterwegs sind, können ihre E-Mails lesen, navigieren, Fotos auf ihre Social-Media-Profile hochladen und nach Hause telefonieren oder texten ohne zusätzliche Kosten.“
Das bedeutet tatsächlich, dass Verbraucher ab diesem Zeitpunkt ihre Mobilgeräte bei vorübergehenden Reisen in andere EU-Länder zu den Bedingungen ihrer inländischen Verträge nutzen können. Überschreiten sie jedoch vertragliche Nutzungsbedingungen, dürfen Roaming-Aufschläge die festgelegten Preisobergrenzen nicht überschreiten.
Den Netzbetreibern bleibt dabei ein Spielraum, unterschiedliche vertragliche Nutzungsgrenzen beim Roaming zu ziehen und damit die frei verfügbare Datenübertragungsmenge beim Roaming einzuschränken. Das gilt aufgrund einer „Fair-Use-Regelung“, die die Anbieter vor einem Missbrauch des Roaming schützen soll. Sie können also unterschiedliche Nutzungsgrenzen in ihren jeweiligen Tarifen vorsehen. Insofern gilt das von der EU propagierte „Roaming zu Inlandspreisen“ doch mit Einschränkungen, auf die achten ist.
Bereits genutzt haben Mobilfunkanbieter auch die Möglichkeit, bisher angebotene Tarife um „Roaming inclusive“ zu erweitern und sie zugleich zu verteuern. Damit entfällt zwar das Risiko extrem hoher Rechnungen nach einer Auslandsreise, aber die Kosten verteilen sich auf mehr zahlende Kunden – ohne dass die Konzerne auf Einnahmen verzichten müssen. „Das Ende der Roaming-Gebühren ist ein überschätzter Erfolg“, kommentiert die Frankfurter Rundschau.
Die Einigung hat außerdem eine lange Vorgeschichte. Schon 2013 hatte die damalige EU-Kommission entschieden, die zusätzlichen Gebühren ab 1. Juli 2014 zu streichen. Danach hatte sich das EU-Parlament für den Wegfall ab 15. Dezember 2015 ausgesprochen, was jedoch der Europäische Rat – das Gremium der EU-Staats- und Regierungschefs – ablehnte. Schließlich sah ein neuer Gesetzentwurf vor, dass die Roaminggebühren ab Juni 2017 entfallen. Im Februar dieses Jahres einigten sich schließlich EU-Organisationen auf Obergrenzen für die Preise, die aber noch formell von Parlament und EU-Rat zu beschließen waren.
Ziel dieses Ratgebers ist es, SAP-Nutzern, die sich mit SAP S/4HANA auseinandersetzen, Denkanstöße zu liefern, wie sie Projektrisiken bei der Planung Ihres SAP S/4HANA-Projektes vermeiden können.
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