Magistratsrichterin Laurel Beeler hat das vorhergehende Urteil eines US-Gerichts bestätigt, das Google zur Herausgabe von im Ausland gespeicherten Nutzerdaten verpflichtete. Sie lehnte eine Anfechtung Googles mit der Begründung ab, dass Google selbst die fraglichen Daten auch in den Vereinigten Staaten abrufen und verarbeiten kann, auch wenn sie andernorts gespeichert sind.
„Der Diensteanbieter – Google – befindet sich im Bezirk und unterliegt damit der Zuständigkeit des Gerichts“, argumentierte die Richterin. „Der Durchsuchungsbeschluss bezieht sich auf den einzigen Ort, an dem es auf die von der Regierung angeforderten Daten zugreifen und sie übermitteln kann.“
Im Februar hatte ein US-Gericht in Philadelphia einen Durchsuchungsbeschluss für rechtmäßig erklärt, mit dem das FBI auf außerhalb der USA gespeicherte Daten eines Google-Kunden zugreifen wollte. Richter Thomas Rueter wies Google an, die fraglichen Daten von einem Server im Ausland auf einen Server in den USA zu übertragen, damit die US-Bundespolizei sie im Rahmen von Betrugsermittlungen dort einsehen kann. Die Übertragung der Daten wiederum stufte der Richter nicht als Beschlagnahmung ein, da sie „kein bedeutender Eingriff in die Eigentumsrechte an den Daten des Kontoinhabers“ sei.
Diese Entscheidung fiel anders aus als bei einem ähnlichen Verfahren, bei dem ein US-Bundesberufungsgericht die verlangte Herausgabe von Daten eines Microsoft-Kunden für nicht rechtmäßig befand. Bei Microsoft ging es um in einem Rechenzentrum in Irland gespeicherte Daten – und ein in den USA ausgestellter Durchsuchungsbefehl konnte nach Ansicht des Gerichts nicht extraterritorial angewandt werden. Allerdings wurde hier die vom US-Justizministerium verlangte Datenherausgabe mit nur vier Stimmen des achtköpfigen Richtergremiums verweigert. Ein Richter erklärte hinsichtlich Microsofts EU-Daten seine Hoffnung, dass es möglichst schnell zu einer anderen Entscheidung durch eine höhere Instanz oder den US-Kongress kommt.
Was Google angeht, wollte Richterin Laurel Beeler jetzt aber ohnehin keine Parallele zum Microsoft-Fall sehen: „Anders als bei Microsoft, wo die Speicherung der Daten an den genannten Standort eines Nutzers gebunden war, ist hier nicht hinsichtlich der Speicherung zu entscheiden. Die Verteilung der Informationen erfolgt automatisch, durch einen Algorithmus, und dient der Effizienz des Netzwerks.“
Google wurde daher angewiesen, die im Durchsuchungsbeschluss verlangten Gmail-Kontodaten, Nachrichteninhalte, Anhänge, Metadaten und Standortdaten auszuhändigen. Bei dieser Gerichtsentscheidung ging es nur um vier Gmail-Konten. Da sich das FBI durchsetzen konnte, ist es aber wahrscheinlich ermutigt, häufiger Daten ausländischer Nutzer anzufordern.
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