Ausgerechnet während der Bilanzpressekonferenz des Whatsapp-Mutterkonzerns Facebook war der Messengerdienst von einer Störung betroffen. Sie dauerte etwa zwei Stunden an. Gegen 1 Uhr morgens stand der Dienst wieder zur Verfügung. Whatsapp bestätigte den Ausfall, nannte jedoch keine Details. Laut downdetector.com betraf die Störung vor allem Nutzer in Mitteleuropa. Die meisten Fehlermeldungen erhielt der Dienst von Nutzern aus Deutschland, der Schweiz, Österreich und den Benelux-Ländern.
WhatsApp ist die mit Abstand beliebteste Messaging-App der Deutschen. Das ist das Ergebnis einer im Auftrag des Digitalverbands Bitkom durchgeführten repräsentativen Umfrage aus dem letzten Jahr. Demnach verwenden 63 Prozent der Internetnutzer, die per Messenger kommunizieren, die App der Facebook-Tochter.
Größter Konkurrent ist das zu Microsoft gehörende Skype mit einem Anteil von 16 Prozent. Facebooks hausinterner Rivale Messenger liegt mit 15 Prozent auf dem dritten Rang. Zusammengenommen dominieren die Messaging-Angebote von Facebook den deutschen Markt also mit einem Anteil von 78 Prozent.
Insgesamt verwenden derzeit 69 Prozent der Internetnutzer regelmäßig einen Kurznachrichtendienst. Bei jüngeren Menschen ist der Anteil allerdings deutlich höher als bei älteren Nutzern. Messenger sind bei 82 Prozent der 14- bis 29-Jährigen sowie bei 81 Prozent der 30- bis 49-Jährigen eine gebräuchliche Kommunikationsmethode. Bei den 50- bis 64-Jährigen sinkt der Anteil auf 59 Prozent. In der sogenannten Generation 65-Plus setzen nur noch 28 Prozent auf Messaging-Dienste.
Immer wieder erntet der Messengerdienst Kritik von Verbraucherschützern. Im Januar verklagte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Facebook-Tochter beim Landgericht Berlin. Sie wirft Whatsapp vor, Daten zum Teil widerrechtlich zu sammeln, zu speichern und an Facebook weiterzugeben. Auslöser sind die im August 2016 in Kraft getretenen neuen Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen von WhatsApp.
Ende April hat das Verwaltungsgericht Hamburg eine Anordnung von Johannes Caspar, Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, bestätigt, wonach Facebook Daten von WhatsApp-Nutzern nicht erheben und speichern darf. Nach Ansicht des Gerichts verfügt das Social Network nicht über die dafür benötigte „wirksame Einwilligung“ von WhatsApp-Nutzern. Facebooks Antrag auf Abweisung der Verwaltungsanordnung wies es ab.
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