Die EU-Kommission verhängt gegen den US-Konzern Facebook eine Geldbuße in Höhe von 110 Millionen Euro. Das Unternehmen habe im Rahmen der von der Kommission im Jahr 2014 nach der EU-Fusionskontrollverordnung durchgeführten Prüfung seiner Übernahme von WhatsApp unrichtige beziehungweise irreführende Angaben gemacht hat.
Bei der Fusionsprüfung durch die Kommission war es 2014 auch um die Frage gegangen, ob Facebook die Benutzerkonten von WhatsApp mit den eigenen abgleichen könnte. Das Unternehmen hatte dazu angegeben, ein verlässlicher automatischer Abgleich zwischen den Konten sei nicht möglich.
2016 führte WhatsApp dann eine neue Datenschutzrichtlinie ein, die Werbenachrichten ermöglichte. Gleichzeitig glich es seine Nutzerdatenbank nun via Telefonnummer mit der von Facebook ab. Facebook könne mit den Informationen aus WhatsApp gezieltere Werbung zeigen, lautete die offizielle Begründung. Wettbewerbskommissarin Vestager nahm diese Veränderungen zum Anlass einer Prüfung, ob das Fusionskontrollverfahren neu aufzurollen ist. Die EU hatte die Übernahme für 19 Milliarden Dollar zwar 2014 bereits abgesegnet, dabei spiele aber auch die Zusage von Facebook-CEO Mark Zuckerberg eine Rolle, es werde keinen Austausch von Kundendaten zwischen den beiden Firmen geben.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Der heutige Beschluss ist eine deutliche Botschaft an Unternehmen, dass sie die EU-Fusionskontrollvorschriften einhalten müssen, darunter auch die Verpflichtung, sachlich richtige Angaben zu machen. Aus diesem Grunde sieht er eine angemessene und abschreckende Geldbuße gegen Facebook vor.
Der Beschluss hat keine Auswirkungen auf die im Oktober 2014 erlassene Genehmigung der Fusion durch die EU. Die Kommission hatte damals auch das hypothetische Szenario betrachtet, dass ein Nutzerabgleich möglich wäre. Auf dieser Grundlage stellt sie fest, dass die von Facebook gemachten unrichtigen beziehungsweise irreführenden Angaben zwar relevant waren, aber keinen Einfluss auf das Ergebnis des Genehmigungsbeschlusses hatten.
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