Categories: Regulierung

EU verhängt gegen Facebook Geldbuße von 110 Millionen Euro

Die EU-Kommission verhängt gegen den US-Konzern Facebook eine Geldbuße in Höhe von 110 Millionen Euro. Das Unternehmen habe im Rahmen der von der Kommission im Jahr 2014 nach der EU-Fusionskontrollverordnung durchgeführten Prüfung seiner Übernahme von WhatsApp unrichtige beziehungweise irreführende Angaben gemacht hat.

Bei der Fusionsprüfung durch die Kommission war es 2014 auch um die Frage gegangen, ob Facebook die Benutzerkonten von WhatsApp mit den eigenen abgleichen könnte. Das Unternehmen hatte dazu angegeben, ein verlässlicher automatischer Abgleich zwischen den Konten sei nicht möglich.

2016 führte WhatsApp dann eine neue Datenschutzrichtlinie ein, die Werbenachrichten ermöglichte. Gleichzeitig glich es seine Nutzerdatenbank nun via Telefonnummer mit der von Facebook ab. Facebook könne mit den Informationen aus WhatsApp gezieltere Werbung zeigen, lautete die offizielle Begründung. Wettbewerbskommissarin Vestager nahm diese Veränderungen zum Anlass einer Prüfung, ob das Fusionskontrollverfahren neu aufzurollen ist. Die EU hatte die Übernahme für 19 Milliarden Dollar zwar 2014 bereits abgesegnet, dabei spiele aber auch die Zusage von Facebook-CEO Mark Zuckerberg eine Rolle, es werde keinen Austausch von Kundendaten zwischen den beiden Firmen geben.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Der heutige Beschluss ist eine deutliche Botschaft an Unternehmen, dass sie die EU-Fusionskontrollvorschriften einhalten müssen, darunter auch die Verpflichtung, sachlich richtige Angaben zu machen. Aus diesem Grunde sieht er eine angemessene und abschreckende Geldbuße gegen Facebook vor.

Der Beschluss hat keine Auswirkungen auf die im Oktober 2014 erlassene Genehmigung der Fusion durch die EU. Die Kommission hatte damals auch das hypothetische Szenario betrachtet, dass ein Nutzerabgleich möglich wäre. Auf dieser Grundlage stellt sie fest, dass die von Facebook gemachten unrichtigen beziehungsweise irreführenden Angaben zwar relevant waren, aber keinen Einfluss auf das Ergebnis des Genehmigungsbeschlusses hatten.

ANZEIGE

So lassen sich Risiken bei der Planung eines SAP S/4HANA-Projektes vermeiden

Ziel dieses Ratgebers ist es, SAP-Nutzern, die sich mit SAP S/4HANA auseinandersetzen, Denkanstöße zu liefern, wie sie Projektrisiken bei der Planung Ihres SAP S/4HANA-Projektes vermeiden können.

Tipp: Sind Sie ein Facebook-Experte? Überprüfen Sie Ihr Wissen – mit 15 Fragen auf silicon.de.

Kai Schmerer

Kai ist seit 2000 Mitglied der ZDNet-Redaktion, wo er zunächst den Bereich TechExpert leitete und 2005 zum Stellvertretenden Chefredakteur befördert wurde. Als Chefredakteur von ZDNet.de ist er seit 2008 tätig.

Recent Posts

Studie: Ein Drittel aller E-Mails an Unternehmen sind unerwünscht

Der Cybersecurity Report von Hornetsecurity stuft 2,3 Prozent der Inhalte gar als bösartig ein. Die…

3 Tagen ago

HubPhish: Phishing-Kampagne zielt auf europäische Unternehmen

Die Hintermänner haben es auf Zugangsdaten zu Microsoft Azure abgesehen. Die Kampagne ist bis mindestens…

3 Tagen ago

1. Januar 2025: Umstieg auf E-Rechnung im B2B-Geschäftsverkehr

Cloud-Plattform für elektronische Beschaffungsprozesse mit automatisierter Abwicklung elektronischer Rechnungen.

3 Tagen ago

Google schließt schwerwiegende Sicherheitslücken in Chrome 131

Mindestens eine Schwachstelle erlaubt eine Remotecodeausführung. Dem Entdecker zahlt Google eine besonders hohe Belohnung von…

3 Tagen ago

Erreichbarkeit im Weihnachtsurlaub weiterhin hoch

Nur rund die Hälfte schaltet während der Feiertage komplett vom Job ab. Die anderen sind…

4 Tagen ago

Hacker missbrauchen Google Calendar zum Angriff auf Postfächer

Security-Experten von Check Point sind einer neuen Angriffsart auf die Spur gekommen, die E-Mail-Schutzmaßnahmen umgehen…

5 Tagen ago