Apple hat seinen Transparenzbericht aktualisiert. Im zweiten Halbjahr 2016 erhielt das Unternehmen weltweit 30.184 Anfragen, die insgesamt 151.105 Geräte betrafen. Im ersten Halbjahr wies der Bericht 33.006 Auskunftsersuchen zu 261.934 Geräten aus. Der Anteil der Anfragen, zu denen Apple zumindest einige Daten lieferte, erhöhte sich indes von 63 auf 72 Prozent.
Ebenfalls rückläufig war die Zahl der Anfragen zu Nutzerkonten. Weltweit wollten Behörden Auskunft über 10.577 Apple-Konten. In 84 Prozent der Fälle lieferte Apple tatsächlich einige Daten wie Namen und Adressen oder auch Inhalte wie Fotos, E-Mails, Sicherungsdateien von iOS-Geräten, Adressbücher oder Kalender. Inhalte gab Apple aufgrund von 410 Anfragen preis – wie viele Konten in diesen Anfragen aufgeführt waren, lässt Apple offen.
Neu in Apples Statistik sind Auskünfte über Finanzdaten von Apple-Nutzern. Diese gibt das Unternehmen möglicherweise heraus, wenn ein Verdacht auf betrügerische Transaktionen besteht. Das gilt auch, wenn Apple-Produkte oder –Dienste mit gefälschten Kreditkartendaten gekauft wurden. In diese Kategorie fallen 2392 Anfragen zu 21.249 Konten. Der Anteil der beantworteten Anfragen liegt hier bei 78 Prozent.
Darüber hinaus fordern Behörden Apple regelmäßig auf, Daten seiner Kunden für möglicherweise anstehende Ermittlungen vorsorglich für bis zu 180 Tage zu speichern. Hiervon waren 1565 Konten betroffen, wobei Apple in 1096 Fällen der Aufforderung nachkam.
Die Anzahl der Anfragen im Zusammenhang mit Notfällen oder Katastrophen erhöhte sich nur leicht von 171 im ersten Halbjahr auf 178 im zweiten Halbjahr. Zu 86 Prozent dieser Anfragen gab Apple Daten heraus – frühere Transparenzberichte enthalten hierzu keine Vergleichswerte.
Einen deutlichen Anstieg verzeichnete Apple lediglich bei den National Security Requests, über die das Unternehmen selbst die Betroffenen nicht informieren darf. Ihre Zahl verdoppelte sich von 2750 bis 2999 auf 5750 bis 5999. In einem Fall gelang es Apple sogar, die Geheimhaltung für einen National Security Letter aufheben zu lassen. Details dazu sind jedoch nicht bekannt.
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