Google muss mit einer Milliardenstrafe aus Brüssel rechnen, wie mehrere Medien berichten. In der bislang siebenjährigen und wechselhaften Untersuchung gingen die EU-Wettbewerbshüter der Frage nach, ob Google sein Monopol in der Internetsuche missbraucht. Zuletzt konzentrierten sich die Vorwürfe auf Googles Preisvergleichsdienst Shopping, den Googles Suche zum Nachteil des Mitbewerbs bevorzugen soll. Offen ist, inwieweit sich die Europäische Union noch mit Karten und Reisen sowie anderen verwandten Diensten beschäftigen wird.
Laut Financial Times wird das Bußgeld potentiell höher als 1 Milliarde Euro ausfallen und die 2009 gegen den Chiphersteller Intel verhängten 1,09 Milliarden Euro übertreffen. Die Zeitung beruft sich auf zwei Personen, die mit dem Verfahren vertraut sind. Der britische Telegraph will von seinen Informanten sogar gehört haben, dass die EU eine Rekordstrafe in Höhe von rund 3 Milliarden Euro anpeilt – allerdings stehe die Summe noch nicht endgültig fest. Die Kartellwächter streben angeblich eine offizielle Bekanntgabe noch vor der Sommerpause und vielleicht schon in den kommenden Wochen an.
Die rechtliche Obergrenze für die Geldbuße liegt bei 10 Prozent des Gesamtumsatzes von Googles Muttergesellschaft Alphabet, der im letzten Jahr 90 Milliarden Dollar betrug. Bei der Berechnung sollen 30 Prozent von Googles Shopping-Einnahmen in den Jahren angesetzt werden, für die ein Monopolmissbrauch festgestellt wird.
Alphabet verfügte Ende März über ein Barvermögen von 90 Milliarden Dollar und hätte keine Probleme, die Geldbuße zu bezahlen. Dazu kommen aber Auswirkungen darauf, wie Google künftig online tätig sein und seine Dienste über die allgemeine Suche hinaus gestalten kann. Dem Internetkonzern soll eine Frist gesetzt werden, um selbst eine Lösung vorzuschlagen. Sollte er sich in diesem Zeitraum nicht mit der EU-Kommission einigen können, drohen ihm weitere Strafzahlungen in Höhe von 5 Prozent seiner täglichen Erlöse für jeden weiteren Verzugstag.
Google hat sich immer gegen jegliche Einflussnahme auf seine Suchalgorithmen gewehrt und wird kaum geneigt sein, eine Milliardenstrafe und damit verbundene Auflagen zu akzeptieren. „Die Qualität zu verbessern, ist nicht wettbewerbsfeindlich“, argumentierte sein Chefjustiziar Kent Walker Ende letzten Jahres in einem Blogeintrag. Die EU-Vorwürfe wies er als falsch in rechtlicher wie wirtschaftlicher Hinsicht zurück. Er verwies darauf, dass mehr Verbraucher eine Produktsuche beim dominierenden Onlinehändler Amazon als bei Googles Suche oder bei Preisvergleichsdiensten beginnen – unabhängig davon, wo sie letztlich kaufen. Der Werbemarkt entwickle sich zudem äußerst dynamisch mit Anbietern wie Facebook und Pinterest, die eine zunehmende Rolle spielen.
Gegen eine EU-Entscheidung steht Google der Rechtsweg bei europäischen Gerichten offen. Damit wird das Verfahren wohl erst in Jahren zum endgültigen Abschluss kommen. Gleichzeitig beschäftigt sich die europäische Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager bereits mit weiteren Vorwürfen gegen Google. Schon im letzten Jahr weitete sie das Wettbewerbsverfahren gegen Google auf das Anzeigengeschäft sowie das Mobilbetriebssystem Android aus.
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