Facebook gibt seinen Moderatoren offenbar vollständigen Zugriff auf Konten, die von seinen Algorithmen beispielsweise anhand von Bildern oder Hashtags als möglicherweise terroristisch eingestuft wurden. Das berichtet die britische Zeitung The Guardian unter Berufung auf nicht näher genannte Quellen. Die Moderatoren sind demnach in den meisten Fällen jedoch keine Facebook-Mitarbeiter. Mit der manuellen Prüfung der Inhalte beauftragt das Unternehmen angeblich Drittanbieter, die ihren Mitarbeitern nur 15 Dollar pro Stunde bezahlen sollen.
Vorrang hat die Ermittlung möglicher Mitglieder von Al-Qaida und des Islamischen Staats. Hier sollen die Moderatoren besonders auf „Reisende“ achten, die beispielsweise bestimmte Orte in Syrien und anschließend Europa besuchen. Solche Personen werden dann an ein spezielles Team bei Facebook übergeben, das entscheidet, ob die Kontodaten an US-Strafverfolger weitergeleitet werden. Den Quellen des Guardian zufolge geschieht dies im Durchschnitt einmal pro Tag.
Welche Kriterien Facebook allerdings für die Bewertung möglicher terroristischer oder extremistischer Inhalte heranzieht, ist nicht bekannt. Facebook selbst sagte Anfang der Woche anlässlich der Vorstellung des Global Internet Forum to Counter Terrorism, dass trotz der Zusammenarbeit mit Twitter, Microsoft und Youtube jedes Unternehmen weiterhin „eigene Richtlinien und Definitionen für terroristische Inhalte“ anwenden werde, wenn es um die Löschung von Inhalten gehe.
Facebooks Community Operations Team umfasst nach Unternehmensangaben rund 3000 Mitarbeiter sowie 150 Terrorismus-Experten, darunter Akademiker und ehemalige Strafverfolger. Im Gegensatz zu den US-Geheimdiensten unterliegen Facebooks Mitarbeiter keinen Regeln und keiner Kontrolle. Auch der vierte Verfassungszusatz, der US-Bürger vor unerlaubten Durchsuchungen schützen soll, gilt nicht für die von Facebook eingesetzten Moderatoren.
Ob dieses Vorgehen deutschen Datenschutzregeln entspricht, darf angezweifelt werden. Zumal laut einem Urteil des Berliner Kammergerichts auf Facebook veröffentlichte Daten dem Fernmeldegeheimnis unterliegen. Das nannte das Gericht als Grund dafür, dass Eltern keinen Anspruch auf einen Zugang zu dem Facebook-Konto ihres verstorbenen Kindes haben.
[mit Material von Zack Whittaker, ZDNet.com]
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