Die EU-Kommission hat angeblich ein Expertengremium eingerichtet, um sich eine zweite Meinung zu den Ergebnissen ihrer Kartelluntersuchung zu Googles Mobilbetriebssystem Android einzuholen. Das berichtet die Agentur Reuters unter Berufung auf zwei den Wettbewerbshütern nahestehende Quellen. Demnach steht derzeit eine weitere Rekordkartellstrafe gegen den US-Internetkonzern im Raum.
Im April 2016 hatte die Kommission Google über die Beschwerdepunkte zu Android informiert. Darin stuft sie die Beschränkungen, die Google den Herstellern von Android-Geräten und Mobilfunknetzbetreibern auferlegt, als Verstoß gegen EU-Kartellvorschriften ein. Das Unternehmen soll auf diese Weise den Einsatz seiner Suche als Standardsuche auf allen Android-Geräten sicherstellen und konkurrierenden Suchmaschinen den Marktzugang versperren.
Außerdem soll Google „Hersteller am Verkauf von intelligenten Mobilgeräten mit konkurrierenden Betriebssystemen hindern, die sich auf den offenen Android-Quellcode stützen“. Ein von Google vorgeschriebenes „Anti-Fragmentation Agreement“ untersagt Herstellern, Geräte mit einer Android-Fork in Umlauf zu bringen, auf denen Google-Anwendungen wie der Play Store vorinstalliert sind. Die Installation seiner Apps soll Google zudem durch die Schaffung finanzieller Anreize sicherstellen.
In Russland musste sich Google im April bereits den Vorgaben der Kartellwächter beugen. Es verzichtet in dem Land seitdem auf die exklusive Vorinstallation seiner Suche und weiterer Anwendungen. Im Rahmen einer freiwilligen Einigung mit der Kartellbehörde Federal Antimonoply Service fiel die Strafzahlung zudem sehr gering aus. Google muss lediglich 7,8 Millionen Dollar an den russischen Staat abführen.
Sollte die EU Google erneut zu einer Rekordstrafe verurteilen, bleibt dem Internetkonzern immer noch der Weg zu den europäischen Gerichten offen. Intel wehrt sich seit 2012 gegen seine Strafzahlung von 1,06 Milliarden Dollar. Inzwischen beschäftigt der Fall den Europäischen Gerichtshof. Der will im September in letzter Instanz über die Rechtmäßigkeit der Geldstrafe entscheiden.
Unterstützung für seine Beschwerde erhielt Intel im Oktober 2016 von Nils Wahl, Generalanwalt des EuGH. Er stellt in einem Gutachten infrage, dass die Geschäftspraktiken des US-Chipherstellers tatsächlich dem Wettbewerb geschadet haben. Einzelne Punkte aus dem Verfahren und möglicherweise auch aus der zu erwartenden Urteilsbegründung des EuGH könnten auch Google helfen, sich gegen seinen Bescheid aus Brüssel zu wehren. Möglicherweise hilft auch die Trump-Regierung wie im Fall Apple.
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