Der Lizenzstreit zwischen Apple und Qualcomm beschäftigt nun auch deutsche Gerichte. Der US-Chiphersteller hat in Mannheim und München Patentklagen gegen Apple eingereicht. Wie der Blog Foss Patents berichtet, will Qualcomm ein Importverbot für iPhones in Deutschland erreichen.
Die zwei Schutzrechte, mit denen Qualcomm dieses Ziel erreichen will, beschreiben Techniken zur Verbesserung der Energieeffizienz mobiler Geräte. Das Patent 8.698.558 beschäftigt sich mit einer Technik zur Optimierung des Stromverbrauchs der Antenne in Abhängigkeit der zu übertragenden Daten. Das Patent 9.608.675 wiederum bezieht sich einen „Daten-Super-Highway“, der viele Datenkanäle zusammenfasst und so den Stromverbrauch bei Datenübertragungen senken soll, die eine hohe Bandbreite benötigen.
Erst am Freitag hatte Qualcomm in den USA einen Schriftsatz eingereicht, mit dem es das zuständige Gericht im kalifornischen San Diego auffordert, Apple die Ausweitung des Streits auf andere Länder zu untersagen, während das US-Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Allerdings bezieht sich der Antrag auf Apples Schadenersatzklage – nicht auf den von Qualcomm neu eröffneten Schauplatz „Patente“.
„Qualcomm hat in München und Mannheim Patentverletzungsklagen wegen nach Deutschland importierter oder hier verkaufter iPhones erhoben. Wir sehen uns zu diesem Schritt gezwungen, da Apple weiterhin die Technologie von Qualcomm einsetzt und sich weigert, dafür zu bezahlen“, heißt es in einer von Qualcomm verbreiteten Stellungnahme von Don Rosenberg, Vizepräsident und Chefjustiziar von Qualcomm. „Die Unterlassungsverfügungen betreffen den Verkauf der neuesten Apple iPhones in Deutschland sowie deren Einfuhr. Die Erfindungen von Qualcomm stehen im Mittelpunkt jedes iPhone und reichen weit über Modemtechnologien und Mobilfunk-Standards hinaus. Die Patentrechtsverletzungen, die wir in München und Mannheim geltend machen, betreffen zwei Technologien, die für iPhone-Funktionen wichtig sind. Sie sind keine standard-essentiellen Patente und unterliegen daher nicht den FRAND-Lizenzverpflichtungen.“
Ebenfalls gestern erhöhten vier Lieferanten von Apple den Druck auf Qualcomm. Foxconn, Compal, Wistron und Pegatron werfen dem US-Unternehmen Verstöße gegen das US-Kartellgesetz Sherman Antitrust Act vor. Qualcomm soll seine dominierende Position im Markt für Smartphone-Chips missbrauchen, um Käufer seiner Chips zur Unterzeichnung von Lizenzverträgen zu zwingen und zugleich überhöhte Lizenzforderungen stellen. Gegenüber Reuters bestätigte Apple, dass es den Rechtsstreit seiner Lieferanten finanziell unterstützt.
Die Apple-Lieferanten reagieren damit auch auf eine von Qualcomm im Mai eingereichte Klage. Sie sollen in Absprache mit Apple Lizenzzahlungen an Qualcomm zurückhalten.
Qualcomm steht nahezu weltweit wegen seiner Lizenzverträge in der Kritik. Im Dezember 2016 verurteilte die südkoreanische Kartellbehörde das Unternehmen zur Zahlung von 854 Millionen Dollar. Auch die EU und die US-Handelsbehörde FTC ermitteln gegen die Firma. Letztere unterstellt, das Unternehmen verfolge eine „keine Lizenz, keine Chips“-Politik: Angeblich erhalten nur Firmen, die bestimmte Technologien von Qualcomm lizenzieren, auch Prozessoren des führenden Anbieters von Smartphone-CPUs.
Ziel dieses Ratgebers ist es, SAP-Nutzern, die sich mit SAP S/4HANA auseinandersetzen, Denkanstöße zu liefern, wie sie Projektrisiken bei der Planung Ihres SAP S/4HANA-Projektes vermeiden können.
[mit Material von Natalie Gagliordi, ZDNet.com]
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