Der britische Sicherheitsforscher Marcus Hutchins, der durch die Entdeckung eines Kill Switch maßgeblich zur Eindämmung der Ransomware WannyCry beigetragen hat, hat die in der vergangenen Woche gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen. US-Behörden hatten ihn wegen seiner angeblichen Beteiligung an der Entwicklung und Verbreitung des Banking-Trojaners Kronos verhaftet. Vor Gericht erklärte er sich bei einer ersten Anhörung nun für unschuldig.
Wie seine Anwältin Adrian Lobo per Facebook Live im Gespräch mit dem Lokalreporterin Christy Wilcox erklärte, legte das Gericht auch eine Kaution fest. Gegen Zahlung von 30.000 Dollar könne Hutchins aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Aus Zeitgründen sei es jedoch nicht möglich gewesen, die Kaution noch am Freitag bei Gericht zu hinterlegen. Ihr Mandant werde deswegen erst am Montag aus der Untersuchungshaft entlassen.
Danach muss der 22-Jährige eine elektronische Fußfessel tragen. Zudem ist es ihm untersagt, auf mit dem Internet verbundene Geräte zuzugreifen. In den USA ist das übliche Auflage für auf Kaution entlassene Hacker.
Orin Kerr, Professor an der Washington University Law School und Rechtsexperte für Cybercrime, stellt indes in einem Kommentar für die Washington Post die vom US-Justizministerium erhobene Anklage in Frage. „Das führt zu einigen erheblichen rechtlichen Herausforderungen“, schreibt Kerr. Zwar sei nicht klar, welche Beweise die Justiz gegen Hutchins habe, es sei aber zumindest klar, dass die Klage die Reichweite des Gesetzes vollständig ausreize. „Es wirft die interessante Rechtsfrage auf: Sind Entwicklung und Verkauf von Malware strafbar?“
Unter anderem weist Kerr in Bezug auf den Anklagepunkt „Verschwörung zur Beschädigung von Computern“ darauf hin, dass Hutchins selber keine Computer beschädigt habe, weil er die Malware nur verkauft, nicht aber eingesetzt habe. Zudem sei es wohl schwer nachzuweisen, dass der Verkauf mit dem Vorsatz erfolgte, dass Dritte Computer beschädigen. Außerdem unterstelle die US-Justiz, dass Malware – also Software – ein Abhörgerät sei. Das Gesetz gehe jedoch von einem „elektronischen, mechanischen oder anderem Gerät“ zum Abfangen von Kommunikation aus. Das treffe auf Software alleine wohl nicht zu.
[mit Material von Zack Whittaker, ZDNet.com]
Tipp: Kennen Sie die berühmtesten Hacker? Überprüfen Sie Ihr Wissen – mit 15 Fragen auf silicon.de.
Der Cybersecurity Report von Hornetsecurity stuft 2,3 Prozent der Inhalte gar als bösartig ein. Die…
Die Hintermänner haben es auf Zugangsdaten zu Microsoft Azure abgesehen. Die Kampagne ist bis mindestens…
Cloud-Plattform für elektronische Beschaffungsprozesse mit automatisierter Abwicklung elektronischer Rechnungen.
Mindestens eine Schwachstelle erlaubt eine Remotecodeausführung. Dem Entdecker zahlt Google eine besonders hohe Belohnung von…
Nur rund die Hälfte schaltet während der Feiertage komplett vom Job ab. Die anderen sind…
Security-Experten von Check Point sind einer neuen Angriffsart auf die Spur gekommen, die E-Mail-Schutzmaßnahmen umgehen…