Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) will O2 mit einer Klage zwingen, seine umstrittenes Geschäftsgebaren bei Roaming-Gebühren für das EU-Ausland aufzugeben. Durch eine EU-Regelung dürfen Mobilfunkanbieter seit 15. Juni 2017 von Nutzern im EU-Ausland keine Roaming-Gebühren mehr verlangen. Verbraucher können seitdem ihre Mobilgeräte bei vorübergehenden Reisen in andere EU-Länder zu den Bedingungen ihrer inländischen Verträge nutzen, die zuvor üblichen Aufschläge für Telefonate, SMS und Datennutzung bei Reisen in anderen EU-Ländern entfallen.
In den vergangene Wochen hatten sich aber zahlreiche Verbraucher bei den Verbraucherzentralen darüber beschwert, dass ihr Mobilfunkanbieter ihnen dennoch Gebühren abverlangt hatte. Aufgefallen war ihnen das offenbar bei Reisen im Zuge der Sommerferien. Daher hatte zunächst die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen auf den Sachverhalt hingewiesen. Beschwerden lagen ihr offenbar vor allem von Kunden von O2 und 1&1 vor.
Betroffen waren in erster Linie Kunden, die früher mit ihrem Vertrag einen zusätzlichen Auslandstarif festgelegt haben. Das erweist sich jetzt als Nachteil, da von den Anbietern nicht automatisch umgestellt wird. Nutzer zahlen daher gegebenenfalls weiterhin nach alten Vereinbarungen für eine Leistung, die sie nach den neuen Vorgaben ohne Zusatzkosten nutzen dürften.
„Dass es unterschiedliche Auffassungen zur automatischen Umstellung des EU-Roaming-Tarifs gibt, liegt nicht zuletzt an den teils schwammigen Formulierungen der Verordnung. Aus unserer Sicht sollten alle Tarife automatisch auf den regulierten Tarif umgestellt werden“, so die Verbraucherzentrale NRW in einer Mitteilung Mitte Juli.
O2 ist der Auffassung, dass Kunden vom Wegfall der Gebühren erst profitieren können, wenn sie zuvor eine SMS an das Unternehmen geschickt haben. „EU-Roaming gilt aus Sicht des vzbv automatisch und nicht erst, wenn Verbraucher ihren Telefonanbieter darum bitten. Wir sehen uns darin durch öffentliche Erklärungen der Europäischen Kommission bestätigt“, sagt Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim vzbv, in einer Pressemitteilung.
Nachdem eine Abmahnung erfolglos geblieben ist, werden die Verbraucherschützer nun gerichtliche Schritte gegen O2 einleiten. Denn nach Ansicht des vzbv verstößt die Vorgehensweise des Mobilfunkers gegen das Irreführungsverbot des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
In einer Übersicht der Stiftung Warentest können Verbraucher nachschauen, wie die einzelnen Mobilfunkunternehmen die Umstellung handhaben. Die Verbraucherschützer empfehlen zusätzlich, vor Reiseantritt die Details des eigenen Tarifs zu überprüfen und im Zweifelsfall beim Anbieter nachzufragen, ob automatisch umgestellt wurde oder ob die Umstellung erst beauftragt werden muss.
In einem Video erklärt die Verbraucherzentrale NRW die von der EU „Roam like at home“ genannten, seit 15. Juni geltenden Regeln für die Mobilfunknutzung.
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