Vor 20 Jahren reichte Amazons Chef Jeff Bezos zusammen mit drei anderen Kollegen in den USA ein Patent ein, das den Online-Kauf mit einem Klick beschreibt. Der Schutzanspruch läuft nun fristgerecht nach 20 Jahren aus, so dass auch andere Unternehmen ohne Lizenzgebühren an Amazon zahlen zu müssen, diese Technik nutzen können.
Amazons Patent wird seit langer Zeit kritisiert, da es eine zentrale aber gleichzeitig auch triviale Funktion beschreibt. Kritiker meinen, dass der Vorgang so trivial sei, dass dafür eigentlich kein Patent erteilt werden dürfte. Dementsprechend oft wurde das Schutzrecht durch Einspruchsverfahren angegriffen.
In den USA hielt Amazons Argumentation stand, in der Europäischen Union hingegen nicht. 2011 wurde die Patentierbarkeit des Verfahrens durch die Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes abgelehnt. Die Argumentation: Die Erfindungshöhe sei so gering, dass dem Verfahren kein Schutzanspruch gewährt werden kann.
In den USA wurde dagegen beispielsweise dem Online-Buchhändler Barnes & Noble untersagt, die von Amazon patentierte 1-Click-Technik ohne die Zahlung von Lizenzgebühren zu verwenden. Das Unternehmen musste daraufhin in seinem Onlineshop einen Zwischenschritt beim Bestellvorgang einbauen.
Von Apple ist bekannt, dass das Unternehmens Amazon 1-Click-Technik lizenzierte, um die Funktion im App Store verwenden zu können. Die Lizenzsumme ist dagegen nicht bekannt geworden. Der mittlerweile verstorbene Apple-Chef Steve Jobs schwärmte im Jahr 2000: „Die Lizenzierung von Amazon.com’s 1-Click-Patent und Schutzmarke werden es uns erlauben, unseren Kunden eine noch einfachere und schnellere Online-Kauf-Erfahrung anzubieten.“ Wieviele andere Unternehmen Amazons Patent noch lizenzierten, ist unbekannt.
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