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Musikindustrie schließt Youtube-mp3.org

Youtube-mp3.org kapituliert und stellt seinen Streamripping-Dienst ein. Der deutsche Portalbetreiber reagiert damit auf die vor einem Jahr eingereichte Klage von US-Plattenfirmen und Lobbyverbänden der Musikindustrie. Die in Kalifornien anhängige Klage warf dem Hannoveraner Informatiker Philip Matesanz Urheberrechtsverletzungen sowie die Umgehung der Kopierschutzmechanismen von Youtube vor, was einer Verletzung des Digital Millenium Copyright Act (DMCA) gleichkomme.

Die beiden Streitparteien einigten sich und schlugen dem Gericht gemeinsam ein abschließendes Urteil und eine dauerhaft gültige Anordnung (PDF) vor, die von Torrent Freak veröffentlicht wurde. Demnach soll es dem Betreiber Matesanz und seinem Unternehmen PMD Technologie UG verboten sein, „wissentlich eine Technologie oder einen Dienst zu konzipieren, zu entwickeln, anzubieten oder zu betreiben, die die allgemein als ‚Streamripping‘ bekannte Praxis ermöglichen oder unterstützen“.

Außerdem ist der Domainname www.youtube-mp3.org an die Käger zu übergeben. Nicht alle Einzelheiten zur Einigung sind jedoch bekannt. So muss Philip Matesanz eine Zahlung in unbekannter Höhe an die Kläger leisten.

Wie zahlreiche andere Anbieter bot Youtube-mp3.org an, die Tonspur von Youtube-Videos in DRM-freie MP3-Dateien umzuwandeln. Der Internetdienst machte das extrem einfach, benötigte dafür nur einen Youtube-Link und verlangte keine Registrierung. Die Website ist noch immer erreichbar, führt derzeit aber keine Konvertierungen durch – und gibt als Grund dafür nicht verfügbare Server aufgrund von Wartungsarbeiten an.

Streamripping-Angebot nach deutschem Recht legal

Anwälte halten das Streamripping-Angebot nach deutschem Recht für legal, solange es lediglich um Privatkopien für den eigenen Gebrauch geht, da es sich bei Youtube nicht um eine offensichtlich rechtswidrige Quelle handelt. Das dürfte auch erklären, warum die Website frühere Auseinandersetzungen mit dem Bundesverband Musikindustrie (BVMI) und Youtube-Mutterfirma Google unbeschadet überstand.

Die nun vereinbarte Schließung des Portals ist ein symbolträchtiger Sieg der Musikindustrie, lässt aber viele Wege zum Streamripping offen. Ins Visier der Kläger geriet es durch seinen offensichtlichen Erfolg. Laut einem im Dezember 2016 veröffentlichten Bericht des US-Handelsbeauftragten (PDF) erhielt Youtube-mp3.org im Jahr zuvor 4,8 Milliarden Besuche und war für rund 40 Prozent aller weltweiten Streamripping-Aktivitäten verantwortlich. Die Musikindustrie schätzte die Einnahmen des Portals auf mehrere Hunderttausend Dollar im Monat.

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ZDNet.de Redaktion

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