Laut Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 19. September 2017 ist die 1&1-Werbung mit der Aussage „Das beste Netz gibt’s bei 1&1“ irreführend (PDF). Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Die Antragsgegnerin kann Widerspruch einlegen, über den mündlich zu verhandeln wäre, teilte das Gericht mit.
Auf Antrag der Telekom hat das Oberlandesgericht 1&1 per einstweiliger Verfügung untersagt, mit der Aussage „Das beste Netz gibt’s bei 1&1“ in Printmedien, auf Plakaten, im Internet und in einem Fernseh-Werbespot zu werben. Laut Gericht ist die Werbung, in der sich ein Repräsentant des Providers 1&1 an einer Hochhausfassade abseilt, um ein großflächiges Telekom-Plakat mit einer neuen 1&1-Werbung zu überdecken, irreführend, weil 1&1 über kein eigenes Netz verfügt, sondern Netze anderer Anbieter wie der Telekom nutzt.
Dass 1&1 beim aktuellen „Festnetztest“ der Zeitschrift „connect“ unter den bundesweiten Anbietern die höchste Punktzahl erreicht hat, ist kein Grund für das Gericht, die Werbung als zulässig einzuschätzen. Vielmehr stelle die von 1&1 genutzte Aussage gar nicht nicht auf den Testsieg und die damit verbundene Auszeichnung „connect Testsieger Festnetztest bundesweite Anbieter 1&1 Heft 8/2017“ ab, sondern treffe darüber hinaus die – irreführende – Aussage, dass die 1&1 über das beste Netz verfüge.
[UPDATE] Inzwischen hat 1&1 angekündigt, das Urteil anzufechten. Das Unternehmen begründet das mit dem bei der Fachzeitschrift „connect“ gewonnen Festnetz-Test. WEsentlicher Bestandteil der eigenen Infrastruktur sei das Glasfasernetz ihrer Schwestergesellschaft 1&1 Versatel, das mit einer Länge von über 42.000 Kilometern nach eigenen Angaben das zweitgrößte Glasfasernetz Deutschlands sei. Nur für die notwendigen Hausanschlüsse greife 1&1 auf das Kupferkabel der Deutschen Telekom zurück.
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