Die Folgen von Autounfällen sollen durch das System eCall minimiert werden. Ab dem 31. März 2018 müssen sämtliche Neuwagen in der EU mit dem automatischen System ausgerüstet werden. Das System stellt bei einem Unfall automatisch mit der europaweiten Notrufnummer 112 eine Verbindung her und übermittelt Daten unter anderem über den Standort und die Schwere des Unfalls. So soll bei Unfällen mit Verletzten wertvolle Zeit gewonnen werden. Die EU will damit die Zahl der Unfalltoten um bis zu 10 Prozent senken. Dafür werden die Fahrzeuge mit einem GPS-System, eine Freisprechanlage und Crash-Sensoren ausgerüstet.
Bei einem Unfall wird auch ein Datensatz an einen PSAP (Public Safety Answering Point) übermittelt. Hier werden Unfallzeitpunkt, Unfallorts, Fahrtrichtung, der verwendete Treibstoff und auch eine Identifikationsnummer des Fahrzeugs gemeldet. Zudem können auch weitere Daten wie Schwere des Unfalls, Anzahl der Passagiere oder ob sich das Fahrzeug überschlagen hat an die Zentrale weiter geleitet werden. Sofern ein Passagier oder der Fahrer noch sprechen können, wird eine automatische Sprachverbindung hergestellt. Diese Verbindung kann auch manuell über das Drücken eines Knopfes hergestellt werden. Vor allem in ländlichen Gebieten soll somit die Reaktionszeit der Rettungskräfte deutlich verbessert werden.
Als öffentliche Dienstleistung ist dieser Notruf kostenlos und auch unabhängig vom Kaufpreis des Fahrzeuges. Einige Hersteller bietet dieses System bereits in einigen Modellen – allerdings gegen Aufpreis – an. In älteren Fahrzeugen kann das System auch vergleichsweise einfach nachgerüstet werden. Die Verordnung wurde bereits Mitte 2014 durch das EU-Parlament verabschiedet.
Thema Datenschutz: Vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur heißt es zum eCall-System: „Für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und eine angemessene Verbraucherinformation sind in diesem Falle die Hersteller verantwortlich.“ Denn mit dem System werden zahlreiche Daten über das Fahrzeug gesammelt.
Die eCall-Technologie muss „die vollständige Löschung aller Daten erlauben. Daten von den Notdiensten dürfen, ohne die ausdrückliche vorherige Zustimmung der Betroffenen, nicht an Dritte weitergegeben werden“, erklärt Fachanwalt Christian Solmecke. Auch bei einem Unfall dürfen die Daten nur an die Notfalldienste weitergeben werden. Die Verbindung wird über ein SIM-Karte über das Mobilfunknetz hergestellt. Allerdings wählt sich diese Karte erst nach einem Unfall in das System ein, so dass es nicht möglich ist, ein Bewegungsprofil des Fahrzeugs zu erstellen.
Neben der Ausrüstung der Fahrzeuge soll auch eine EU-weite Infrastruktur für eCall-Notrufe bereit gestellt werden. Diese sollte im Oktober dieses Jahre in allen Notrufstellen bereitstehen. Über eine Typengenehmigung für die Fahrzeuge wird derzeit noch in Brüssel verhandelt. Zu den Herstellern dieser Systeme gehören unter anderem Bosch, Continental und Harman.
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