Facebook könnte schon bald Ärger mit dem Bundeskartellamt bekommen. Die Wettbewerbsbehörde plant Sanktionen gegen das soziale Netz, sofern es Nutzern keine Widerspruchsmöglichkeit gegen diese Sammlung einräumt. Die Kritik wird auch mit der marktbeherrschenden Stellung der Plattform begründet.
„Wir kritisieren die Art und Weise, wie das Unternehmen persönliche Daten sammelt und verwertet als möglichen Missbrauch von Marktmacht“, erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes in einem Interview mit der Rheinischen Post. So müssten die Anwender des Netzwerkes hinnehmen, dass durch Facebook auch Daten von anderen Seiten oder Web-Diensten gesammelt und mit den Informationen von Facebook verknüpft würden. Facebook aber informiert die Anwender über diese Sammlung von Daten nicht.
Daher habe man Facebook Ende des vergangenen Jahres in einer vorläufigen Einschätzung darüber informiert, dass man die Marktstellung des Netzes für beherrschend einstuft, und dass man die Sammlung von Daten für missbräuchlich einstuft. “Wir sehen nach dem jetzigen Stand der Dinge auch nicht, dass zu diesem Verhalten von Facebook, dem Daten-Tracking und der Zusammenführung mit dem Facebook-Konto, eine wirksame Einwilligung der Nutzer vorliegt.” Daher so Mundt weiter, verstoße Facebooks Datensammlung gegen “zwingende europäische Datenschutzwertungen.” Das Bundeskartellamt hatte im Februar 2016 ein Verfahren gegen das soziale Netz eröffnet.
Nun gelte es abzuwarten, wie Facebook auf diese Kritik der Behörde reagiere, so Mundt weiter. Entweder Facebook liefere Vorschläge, wie man dieses Problem aus der Welt schaffen könne, oder das Amt sehe sich gezwungen, die aktuelle Praxis des Sammelns und Verwerten von Informationen aus Drittquellen zu verbieten, sofern keine Zustimmung durch den Nutzer vorliegt.
Im Grunde sammelt Facebook auf allen Seiten, die einen Schnittstelle zu Facebook anbieten Informationen über die Nutzer. Des weiteren verknüpft Facebook auch Daten der Nutzer des Tochterunternehmens WhatsApp oder über Instagram, das ebenfalls zu Facebook gehört.
In Deutschland zählt Facebook etwa 31 Millionen Nutzer und hält damit rund 75 Prozent des gesamten Marktes. Auch wenn Facebook den Unternehmenssitz außerhalb von Deutschland hat, könne Mundts Behörde gegen das Unternehmen vorgehen. Sobald sich ein Verstoß in Deutschland auswirke, könne das Bundeskartellamt dieses auch ahnden, betont Mundt. Die deutschen Wettbewerbshüter führen immer wieder Verfahren gegen ausländische Unternehmen durch.
Facebook hingegen argumentiert, keine marktbeherrschende Stellung in Deutschland inne zu haben. Daher hätten die Nutzer durchaus die Wahlmöglichkeit, den Services des US-Unternehmens nicht zu nutzen. Popularität sei nicht mit einer Monopolstellung zu verwechseln, so das Unternehmen.
Neben der Sammlung von Daten will Mundt auch verstärkt gegen individuelle oder regionale Preisgestaltungen vorgehen. Dabei werden unterschiedlichen Kunden verschiedene Preise angeboten. Plattformen wie Amazon könnten durch Algorithmen einzelnen Kunden andere Preise anzeigen als anderen Kunden. Dadurch, so Mundt, gerate das Prinzip von Angebot und Nachfrage durcheinander und das widerspreche einem funktionierenden, sich selbst regulierenden Markt. Auch so genannte Best-Preis-Garantien, die beispielsweise Amazon teilweise vorschreibt, seien nicht im Interesse der Verbraucher. „Die Internetwirtschaft tickt anders. Netzwerkeffekte fördern große und marktmächtige Unternehmen, die die digitale Wirtschaft prägen“, erklärte Mundt 2015 bei der Vorstellung der Arbeitsgruppe „Think Tank Internet„, die neue Strategien für ein wirksames Wettbewerbsrecht im Zeitalter der Digitalisierung erarbeiten soll. Erste Ergebnisse lassen sich hier nachlesen
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