Amazon hat stillschweigend seinen Transparenzbericht (PDF) aktualisiert. Im ersten Halbjahr 2017 erhielt das Unternehmen 1847 Auskunftsersuchen von der US-Regierung, die auf Gerichtsbeschlüssen und Durchsuchungsbefehlen basieren. Gegenüber dem Vorquartal erhöhte sich die Zahl um 27 Prozent.
Das Unternehmen weist darauf hin, dass es aufgrund von Gerichtsbeschlüssen keine Inhalte von Kunden herausgibt, sondern nur Daten über den Kontoinhaber. Bei Durchsuchungsbefehlen sei Amazon jedoch unter Umständen gezwungen, auch Inhalte seiner Nutzer preiszugeben.
Darüber hinaus prüfte Amazon im ersten Halbjahr 89 „andere“ gerichtliche Anweisungen. Sie sollen sich unter anderem auf die Löschung von Inhalten oder Nutzerkonten beziehen. Davon setzte Amazon 76 zumindest teilweise um.
Ausländische Regierungen forderten 75-mal Informationen von Amazon an. Aus welchen Ländern diese Auskunftsersuchen kamen, ließ das Unternehmen offen. Es reagierte jedoch nur auf zwei Anfragen, und zwar jeweils nur mit einem Teil der angeblich benötigten Daten. In 73 Fällen lehnte Amazon jede Auskunft ab.
Wie schon bei früheren Transparenzberichten teilte Amazon nicht mit, ob es auch National Security Letter erhalten hat. Sie erlauben es den US-Ermittlern, auch ohne Gerichtsbeschluss Nutzerdaten anzufordern, falls die Ermittlungen die nationale Sicherheit betreffen. Zudem ist es dem Empfänger untersagt, den Inhalt oder auch nur den Erhalt eines National Security Letters öffentlich zu machen. Eine unter Präsident Obama eingeführte Regelung erlaubt es Technikfirmen jedoch, nachträglich zumindest den Erhalt einer solchen Anfrage offenzulegen, ohne jedoch genaue Zahlen zu nennen. Amazon meldete dementsprechend für das erste Halbjahr 2017 den Erhalt von null bis 249 National Security Letters.
Ob Behörden auch versucht haben, auf Daten von Amazons sprachgesteuertem Assistenten Alexa zuzugreifen, der in den intelligenten Lautsprechern der Echo-Produktreihe integriert ist, ist nicht bekannt – der Transparenzbericht bezieht sich jedoch auf alle Geschäftsbereiche des Unternehmens. Im Zusammenhang mit einer Mordermittlung übergab Amazon im vergangenen Jahr jedoch solche Daten einem Gericht, allerdings erst, nachdem der Beschuldigte der Übermittlung nicht widersprochen hatte.
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[mit Material von Zack Whittaker, ZDNet.com]
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