Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat bei der Bundesnetzagentur eine Beschwerde zu Vodafones Tarifoption GigaPass eingereicht. Sie ist nach Einschätzung der Verbraucherschützer nicht mit den Regeln der Netzneutralität vereinbar. Die Regulierungsbehörde soll den Tarifzusatz nun verbieten.
„Dass Vodafone nun mit einem ähnlichen Angebot nachzieht, bringt aus Sicht des vzbv für Verbraucherinnen und Verbraucher langfristig vor allem Nachteile“, heißt es in einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale. „Denn Unternehmen, die am GigaPass teilnehmen wollen, müssen rechtliche und technische Vorgaben der Vodafone GmbH akzeptieren. Dies benachteilige vor allem kleine Unternehmen sowie nicht-kommerzielle Initiativen und behindere technische Innovationen. Für Verbraucher auf der anderen Seite sei das Angebot sehr intransparent gestaltet und beinhalte einige Tücken.“
Bei einem Zero-Rating-Angebot legt ein Mobilfunkanbieter fest, dass die Nutzung bestimmter Dienste nicht das tariflich vereinbarte Datenvolumen belastet. Ein solches Angebot gilt jedoch beispielsweise nicht generell für jegliches Audiostreaming, sondern nur die Dienste bestimmter Anbieter, die zuvor Vereinbarungen mit dem Mobilfunkprovider getroffen haben.
Nach Ansicht der Verbraucherschützer sollen diese Vereinbarungen eine Bevorzugung darstellen, da nicht jeder Diensteanbieter die von Vodafone verlangten Anforderungen erfüllen kann. Zudem soll die Einteilung des GigaPass in die vier Bereiche Chat, Social, Music und Video das Recht des Verbrauchers auf Nutzung beliebiger Dienste und Diensteklassen einschränken. Für sie sei nicht ersichtlich, „wie sie sich voneinander abgrenzen oder welche Dienste oder Nutzungsarten der jeweiligen Dienste in welche Kategorie fallen“, heißt es in der Stellungnahme der vzbv an die Bundesnetzagentur (PDF). Beispielsweise sei die Sprachtelefoniefunktion von WhatsApp nicht im Chat-Pass enthalten – zeitversetzte Sprachnachrichten würden indes nicht auf das Volumen angerechnet.
Die Bundesnetzagentur prüft die Beschwerde der Verbraucherschützer bereits. Ob sie zu einem ähnlichen Ergebnis kommt wie beim StreamOn-Tarif der Deutschen Telekom, bleibt abzuwarten. Das StreamOn-Angebot hatten die Regulierer im Oktober 2017 unter Auflagen bestätigt. Unter anderem muss die Telekom Audio- und Videodienste gleich behandeln. Zudem darf sie die kostenlose Nutzung der Dienste der StreamOn-Partner nicht auf das Inland beschränken. Auch im EU-Ausland darf der Datenverbrauch nicht auf das zugesagte Tarifvolumen angerechnet werden. Laut vzbv hat die Telekom noch bis Ende März 2018 Zeit, die geforderten Nachbesserungen umzusetzen.
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