Ein Gericht in Belgien hat entschieden, dass Facebook Daten löschen muss, die es „illegal“ von belgischen Bürgern gesammelt hat, wie die Agentur Reuters berichtet. Darunter sind auch Daten, die das Social Network von nicht angemeldeten Nutzern gesammelt hat. Bei Zuwiderhandlung droht Facebook eine Geldstrafe von 250.000 Euro pro Tag – bis zu einer Gesamtsumme von 100 Millionen Euro.
Das Soziale Netzwerk nutze unter anderem Cookies und unsichtbare Pixel auf Seiten von Drittanbietern, um das Surfverhalten von Nutzern aufzuzeichnen. Nach Ansicht von Facebook seien diese Techniken jedoch in der Branche üblich. Nutzer hätten zudem das Recht, der Nutzung ihrer Daten von Websites und Anwendungen außerhalb der Facebook-Plattform für Werbezwecke zu widersprechen.
„Wir halten uns an das neue Gesetz, so wie wir uns an die vorhandenen Datenschutzgesetze in Europa halten“, wird Richard Allan, Vizepräsident bei Facebook, in dem Bericht zitiert. Trotzdem kündigte das Unternehmen an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.
Geklagt hatte die belgische Datenschutzbehörde, die das Urteil begrüßte. „Facebook hat gerade eine große Kampagne gestartet, in der es die Bedeutung der Privatsphäre betont. Wir hoffen, dass sie das jetzt umsetzen“, sagte ein Behördensprecher.
In der zweiten Instanz hatte ein Gericht im Juni 2016 entschieden, die belgische Justiz sei gar nicht für die Klage beziehungsweise für Facebook zuständig, da das Unternehmen seinen Sitz in Irland und nicht in Belgien habe. Die Frage der Zuständigkeit beschäftigt auch andere Gerichte in Europa. Das Bundesverwaltungsgericht lässt dies derzeit durch den Europäischen Gerichtshof klären. In dem Fall geht es um die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit für die beim Aufruf einer Facebook-Fanpage erhobenen Daten. Strittig ist, ob Facebook Irland oder Facebook Deutschland und möglicherweise sogar die Unternehmen, die solche Fanseiten betreiben, für die Datenverarbeitung verantwortlich sind.
Im Fall des österreichischen Juristen Max Schrems entschied der EuGH Anfang des Jahres, dass seine in Wien eingereichte Klage gegen Facebook zulässig ist. Den Antrag auf Zulassung als Sammelklage wies der EuGH jedoch ab. Stattdessen müssen nun andere Facebook-Nutzer etwaige Ansprüche selbst gegen Facebook durchsetzen.
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