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EU-Kommission verschärft Regeln für illegale Online-Inhalte

Die EU-Kommission hat ihre Empfehlungen für die Bekämpfung von illegalen Online-Inhalten verschärft. Sie fordert bessere Verfahren für eine effizientere Entfernung solcher Inhalte. Zudem will sie den Schutz vor terroristischen Inhalten verstärken. Unternehmen sollen sie künftig innerhalb einer Stunde, nachdem sie gemeldet wurden, entfernen.

„Terroristische Inhalte sind vor allem in den ersten Stunden ihres Auftauchens besonders gefährlich, da sie sich rasch verbreiten und für die Bürger sowie die Gesellschaft im weitesten Sinne große Risiken darstellen. Angesichts dieser Dringlichkeit sowie der Forderungen von EU-Staats- und Regierungschefs und internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen und der G7 bilden terroristische Inhalte einen besonderen Schwerpunkt der Empfehlung: Diese sollten innerhalb einer Stunde, nachdem die Plattform von den Strafverfolgungsbehörden und Europol einen entsprechenden Hinweis erhielt, entfernt werden“, teilt die EU-Kommission mit.

Darüber hinaus fordert die Kommission einfache und transparente Verfahren und Regeln für die Meldung illegaler Inhalte. Für „vertrauenswürdige Hinweisgeber“ soll es zudem Schnellverfahren geben. Sie sieht aber auch eine Einspruchsmöglichkeit für die Anbieter von Inhalten vor.

Inhalte mit terroristischem Hintergrund oder die für sich gesehen zweifelsfrei illegal sind sollen Unternehmen künftig auch mit proaktiven Technologien bekämpfen. Als Beispiel nennt die Kommission Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern oder Produktfälschungen. Diese Technologien soll die Industrie im Rahmen freiwilliger Vereinbarungen auch mit kleineren Plattformen mit begrenzten Ressourcen austauschen.

Außerdem sollen die Mitgliedstaaten rechtliche Grundlagen dafür schaffen, dass Unternehmen verpflichtet werden, Hinweise auf schwere Straftaten unverzüglich den Strafverfolgungsbehörden zu melden. Für terroristische Inhalte soll es ein Schnellverfahren geben, damit Meldungen so schnell wie möglich bearbeitet werden können. Hier sollen die Mitgliedstaaten die benötigten Ressourcen zur Verfügung stellen.

Die EU betont, dass die Empfehlungen letztlich für alle Formen illegaler Inhalte gelten, also auch für solche, die zu Hass und Gewalt auffordern oder die in die Bereiche Produktfälschung und Urheberrechtsverletzung fallen. Sollten die Empfehlungen nicht umgesetzt werden, will die Kommission prüfen, ob Rechtsvorschriften notwendig sind.

Der Branchenverband Bitkom kritisiert, dass die EU-Empfehlungen für alle illegalen Inhalte gelten sollen, unabhängig vom Schweregrad der Verstöße. „Schwerstkriminelle Straftaten wie Kinderpornografie dürfen nicht mit Kennzeichnungspflichten für Verbraucherprodukte über einen regulatorischen Kamm geschoren werden“, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Die geforderten proaktiven Maßnahmen seien „faktisch eine massenhafte maschinelle Zensur im Internet“. Vor allem könnten Plattformbetreiber keine automatisierte urheberrechtliche Bewertung von Inhalten vornehmen. „Dies würde den tiefsten bislang dagewesenen Eingriff in unsere verfassungsrechtlich verbriefte Meinungsfreiheit bedeuten.“

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Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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