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Großbritannien: WhatsApp verzichtet auf Datenaustausch mit Facebook

WhatsApp wird in Großbritannien vorerst keine Nutzerdaten an Facebook weitergeben. Das ist das Ergebnis einer zweijährigen Untersuchung der britischen Datenschutzbehörde Information Commissioners Office. Sie stellte fest, dass der Datenaustausch gegen britische Datenschutzgesetze verstößt. Einer Vereinbarung mit WhatsApp zufolge dürfen Nutzerdaten erst an Facebook übermittelt, nachdem das Unternehmen die ab Mai gültige Datenschutzgrundverordnung implementiert hat.

Die Ermittlungen gegen WhatsApp begannen bereits im August 2016, nachdem das Unternehmen seine Nutzungsbedingungen um Klauseln für einen Datenaustausch mit Facebook erweitert hatte. Bei der Akquisition von WhatsApp durch Facebook im Jahr 2014 hatten beide Parteien zugesichert, dass es keinen Abgleich zwischen Daten von Facebook- und WhatsApp-Nutzern geben wird.

Die geänderten Nutzungsbedingungen lösten Kritik von Datenschützern in ganz Europa aus. Die EU stellte sogar die erteilte Genehmigung zur Übernahme von WhatsApp auf den Prüfstand, was Facebook schließlich ein Bußgeld von 110 Millionen Euro einbrachte.

Hierzulande untersagte zuletzt das Oberveraltungsgericht Hamburg die Verarbeitung von WhatsApp-Daten durch Facebook. Inhaltlich ging es allerdings „nur“ um die Gültigkeit einer Unterlassungsverfügung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten. Wichtige Fragen zur Zuständigkeit deutscher Behörden oder Gerichte ließ das OVG offen. Es stellte jedoch fest, dass der Schutz personenbezogener Daten Vorrang vor der Klärung dieser Rechtsfragen hat.

Auch die französische Datenschutzbehörde CNIL untersagte die Weitergabe von WhatsApp-Daten an Facebook. Sie monierte, dass WhatsApp nicht die Zustimmung seiner Nutzer zum Datenabgleich eingeholt habe. Das sei nur bei neuen Nutzern oder bei Nutzern, die die App neu installiert hätten, geschehen. Zudem hätten Nutzer nur eine Möglichkeit, dem Datenaustausch zu entgehen. Sie müssten die App deinstallieren.

Thüringens Datenschützer Lutz Hasse warnte zuletzt noch aus einem anderen Grund vor der Nutzung der Messaging-App. Anwender stimmten während der Einrichtung der App auch einer Klausel zu, die es dem Anbieter erlaube, fortlaufend auf sämtliche Kontakte zuzugreifen. Den Nutzern fehle aber in der Regel die dafür notwendige Zustimmung ihrer Kontakte, was zu einer Abmahnwelle führen könne.

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Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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