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Urteil: Telegram muss Verschlüsselung gegenüber russischen Behörden offenlegen

Der Oberste Gerichtshof Russlands hat ein Gerichtsurteil bestätigt, wonach Telegram, Herausgeber der gleichnamigen Messaging-App, seine privaten Verschlüsselungsschlüssel dem russischen Geheimdienst FSB übergeben muss. Eine Beschwerde des russischen Start-ups gegen das vorinstanzliche Urteil wies der Oberste Gerichtshof ab, wie Bloomberg berichtet.

Die staatliche russische Regulierungsbehörde wies Telegram daraufhin an, die Schlüssel, mit denen sich die Kommunikation von Telegram-Nutzern entschlüsseln lässt, innerhalb von 15 Tagen zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus verhängte sie ein Bußgeld. Sollte Telegram der Aufforderung nicht nachkommen, droht dem Messaging-Dienst eine Sperre in Russland.

Firmengründer Pavel Durov kündigte in einem Tweet an, das Urteil nicht umzusetzen. „Drohungen, Telegram zu sperren, sollte es keine persönlichen Daten seiner Nutzer herausgeben, werden keine Früchte tragen. Telegram steht weiter für Freiheit und Datenschutz.“

Telegram ist vor allem bei Nutzern beliebt, die großen Wert auf den Schutz ihrer Privatsphäre legen. Das gilt allerdings auch für Kriminelle und Terroristen, die den Dienst ebenfalls zur Kommunikation und Verbreitung von Falschmeldungen und Propaganda nutzen.

Die Verschlüsselung von Telegram wird jedoch von Datenschützern kritisiert, weil sie auf einer Infrastruktur basiert, die die Speicherung von Verschlüsselungsschlüsseln erlaubt. Matthew Green, Kryptografie-Professor an der Johns Hopkins University, verglich die Verschlüsselung der App mit dem „Ausstechen eines Auges mit einer Gabel“.

Andere Messaging-Anwendungen wie WhatsApp und Signal setzen auf eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, bei der die Verschlüsselungsschlüssel nicht zentral gespeichert werden. Das bedeutet, dass weder WhatsApp noch Signal technisch in der Lage wären, ein solches Gerichtsurteil umzusetzen.

Technikfirmen sind in Russland per Gesetz dazu verpflichtet, Daten russischer Nutzer auch dort zu speichern. Das soll einen Zugriff durch Strafverfolgungsbehörden und Geheimdienste erleichtern. Das Gesetz gibt dem Geheimdienst FSB aber auch mehr Kontrolle über das Internet. Beispielsweise können Seiten gesperrt werden, die sich weigern, Kundendaten herauszugeben.

Viele westliche Technikfirmen halten sich an das neue Gesetz. Andere, wie LinkedIn, die sich weigern, ihre Daten in Russland zu speichern, werden indes gesperrt.

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Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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