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Übernahme von Shazam: EU leitet Kartelluntersuchung gegen Apple ein

Die Europäische Kommission hat eine „eingehende“ Untersuchung der von Apple angekündigten Übernahme des Musikerkennungsdiensts Shazam eingeleitet. Grundlage für das Prüfverfahren ist die Fusionskontrollverordnung. Einer Pressemitteilung zufolge hat die Kommission Bedenken, dass der Zusammenschluss der beiden Unternehmen die „Wahlmöglichkeiten für Nutzer von Musik-Streamingdiensten einschränken könnte.“

Die Kartellwächter unterstellen, dass Apple und Shazam jeweils wichtige Unternehmen in der digitalen Musikindustrie sind, deren Geschäftsbereiche sich ergänzen und nicht überlappen. Apple sei mit Apple Music der zweitgrößte Anbieter eines Musik-Streamingdiensts in Europa und Shazam sei im Bereich Musikerkennung nicht nur im Europäischen Wirtschaftsraum, sondern weltweit führend.

Der Zusammenschluss beider Unternehmen könnte laut EU dazu führen, dass Apple über Shazam Zugang zu Kundendaten konkurrierender Streaming-Anbieter erhält. Die Daten würden es Apple wiederum ermöglichen, „die Kunden konkurrierender Anbieter gezielt anzusprechen und zu einem Wechsel zu Apple Music zu ermutigen“.

Zwar stuft die Kommission nach eigenen Angaben Shazam nicht als „wesentlichen Einstiegspunkt“ in den Markt für Musikstreaming ein, trotzdem wäre es eine Beeinträchtigung für den Markt, falls Apple einen Wechsel zu Mitbewerbern über die Shazam-App unterbinden würde. Diesen möglichen Wettbewerbsnachteil soll die Untersuchung nachweisen.

Die EU betont deswegen auch, dass das Prüfverfahren ergebnisoffen geführt wird. Das Ergebnis ihrer Untersuchung muss die Kommission bis zum 4. September 2018 vorlegen. Dann läuft eine 90-Tage-Frist ab, die mit der Anmeldung des Zusammenschlusses am 14. März begann.

„Die Art und Weise, wie Menschen Musik hören, hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt – immer mehr Europäer nutzen Musik-Streamingdienste“, kommentierte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. „Durch unsere Untersuchungen möchten wir sicherstellen, dass Musikliebhaber auch weiterhin ein attraktives Angebot an Musik-Streamingdiensten nutzen können und ihre Auswahlmöglichkeiten aufgrund dieses geplanten Zusammenschlusses nicht eingeschränkt werden.“

Die EU-Kommission weist darauf hin, dass die Übernahme eigentlich nicht zustimmungspflichtig ist, da der diesbezügliche Umsatz einen bestimmten Schwellenwert nicht überschreitet. Die Untersuchung wurde nun auf Antrag von Österreich, Frankreich, Island, Italien, Norwegen, Spanien und Schweden eingeleitet. Sie gilt nicht nur für die EU, sondern für den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum, dem neben den EU-Mitgliedern auch Island, Lichtenstein und Norwegen angehören.

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Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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