Der britische High Court of Justice hat eine Sammelklage gegen Google wegen der unerlaubten Sammlung von persönlichen Daten von iPhone-Nutzern abgewiesen. Der vorsitzende Richter stuft Googles Vorgehen zwar als unrechtmäßig ein, ihm zufolge konnte die klagende Interessengemeinschaft Google You Owe Us jedoch nicht nachweisen, dass den betroffenen Nutzern ein Schaden entstanden ist.
2015 entschied ein britisches Berufungsgericht, dass britische Nutzer des Safari-Browsers Google wegen Verletzung ihrer Privatsphäre verklagen können. Google wollte zu dem Zeitpunkt erreichen, dass sich das britische Gericht für nicht zuständig erklärt und mögliche Kläger an ein Gericht am Firmensitz von Google im US-Bundesstaat Kalifornien verweist.
Konkret hatte Google die von Apple vorgenommene Einstellung ignoriert, die dafür sorgt, dass Safari ab Werk standardmäßig die Cookies von blockiert. Das wiederum erlaubte es dem Unternehmen, Nutzern personalisierte Werbung zu präsentieren.
Die Sammelklage sollte für die betroffenen Nutzer jeweils mehrere Hundert Dollar Schadenersatz erstreiten. Unterstützt wurde das Vorhaben jedoch nur von rund 20.000 Menschen.
Seine Entscheidung begründete Mark Warby, Richter am High Court, auch damit, dass es nicht möglich sei, die tatsächliche Zahl der iPhone-Nutzer in Großbritannien zu ermitteln. Außerdem würden von dem geforderten Schadenersatz in erster Linie diejenigen profitieren, die die Klage finanziert hätten – sowie die Anwälte.
Zudem kritisierte der Richter Google scharf. „Es gibt keine Zweifel, dass Googles Sammlung und Nutzung der Daten, die über den Safari-Workaround beschafft wurden, unrechtmäßig war und eine Pflichtverletzung darstellt“, heißt es in der Urteilsbegründung.
Die Gruppe Google You Owe Us will indes Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen. Das Gericht habe festgestellt, dass Google persönliche Daten ohne Zustimmung der Nutzer gesammelt habe, ihnen aber gleichzeitig die Möglichkeit genommen, Google zur Rechenschaft zu ziehen.
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