Categories: RechtRegulierung

Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen Amazon ein

Das Bundeskartellamt ermittelt gegen Amazon. Im Rahmen eines Missbrauchsverfahrens will die Behörde die „Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen von Amazon gegenüber Händlern auf dem deutschen Marktplatz amazon.de“ prüfen. Die Kartellwächter wollen herausfinden, ob Amazon als größter Online-Händler Deutschlands seine Marktmacht missbraucht, um Händler auf seiner eigenen Handelsplattform Amazon Marketplace zu benachteiligen.

Konkret geht es um möglicherweise missbräuchliche Geschäftsbedingungen. In einer Pressemitteilung nennt das Bundeskartellamt unter anderem Haftungsregeln zum Nachteil von Händlern, Regeln zu Produktrezensionen, intransparente Kündigungen und Sperrungen von Händlerkonten, Einbehalt von Zahlungen und verzögerte Auszahlungen.

Das Bundeskartellamt will zahlreiche Beschwerden von Händlern über die Geschäftspraktiken von Amazon erhalten haben. Zudem unterstellt die Behörde, dass Amazon als Anbieter einer Online-Handelsplattform über eine marktbeherrschende Stellung verfügt und dass Händler von Amazon abhängig sind.

„Amazon ist selbst der größte Online-Händler und das Unternehmen betreibt den mit Abstand größten Online-Marktplatz in Deutschland“, wird Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, in einer Pressemitteilung zitiert. „Viele Händler und Hersteller sind beim Online-Vertrieb auf die Reichweite des Amazon Marktplatzes angewiesen. Amazon fungiert so als eine Art ‚gatekeeper‘ gegenüber den Kunden. Die Doppelrolle als größter Händler und größter Markplatz birgt das Potential für Behinderungen von anderen Händlern auf der Plattform. Aufgrund der vielen uns vorliegenden Beschwerden werden wir prüfen, ob Amazon seine Marktposition zu Lasten der auf dem Marktplatz tätigen Händler ausnutzt.“

In Frankreich läuft bereits seit fast einem Jahr ein Verfahren gegen Amazon. Hier geht es allerdings um Beschwerden von Distributoren, von denen Amazon seine Ware bezieht. Amazon soll auch in diesem Fall seine marktbeherrschende Stellung als Online-Händler zum Nachteil seiner Lieferanten einsetzen.

Ähnliche Beschwerden kommen offenbar auch aus Deutschland. CRN berichtete Anfang Dezember 2017, Amazon begleiche Rechnungen von Lieferanten nur verzögert, unvollständig oder gar nicht. In Einzelfällen soll Amazon behaupten, es habe Lieferungen ganz oder teilweise nicht erhalten, obwohl detaillierte Ablieferungsnachweise vorlägen. Amazon behalte sich das Recht vor, die Vollständigkeit einer Lieferung erst nach Übernahme der Waren zu prüfen und Fehlmengen erst dann zu beanstanden. Im Fall von mehreren Hundert verschwundenen Smartphones soll Amazon dem Lieferanten sogar untersagt haben, den Verlust bei der Polizei zu melden.

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Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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