Die Bundesbürger glauben mehrheitlich nicht, dass die seit dem letzten Jahr anzuwendende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die Sicherheit ihrer Daten im Internet verbessert hat. 56 Prozent der Befragten erklärten das in einer Umfrage des Markt- und Meinungsforschungsinstituts YouGov. 32 Prozent monierten gleichzeitig, die DSGVO habe die Benutzerfreundlichkeit im Internet verschlechtert.
Die repräsentative Umfrage erfolgte über den YouGov Omnibus mit einem Online-Panel, das täglich für eine Mehrthemenumfrage genutzt wird. 2055 Teilnehmer ab 18 Jahren wurden zwischen dem 25. und 29. Januar 2019 zur Datenschutz-Grundverordnung befragt.
Mit 33 Prozent schätzt jeder Dritte die Auswirkungen der Datenschutzregelung insgesamt negativ ein, während 27 Prozent dazu keine klare Meinung haben. Die DSGVO-Ablehner beschweren sich vor allem über eine verringerte Benutzerfreundlichkeit (60 Prozent) und sehen zu 73 Prozent keinen Einfluss auf die Datensicherheit.
Nur jeder Vierte bekannte sich als Befürworter der DSGVO. Doch selbst unter den Befürwortern findet sich ein hoher Anteil, der ihr keinen Einfluss auf die Datensicherheit zuschreibt (43 Prozent). „Die DSGVO hat die Sicherheit meiner Daten im Internet verbessert“. gaben nur 38 Prozent derjenigen zu Protokoll, die die DSGVO insgesamt positiv beurteilten.
Zu Skepsis veranlasst auch eine aktuelle Studie von Techconsult, der Angaben von 259 deutschen Unternehmen verschiedener Größenordnung zugrundeliegen. Sie kommt zum Schluss, dass die DSGVO-Umsetzung ohne Bußgelder lahmt – zumal diese nicht gegen Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung verhängt werden können. Demnach haben 18 Prozent der befragten Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen noch nicht einmal mit der Umsetzung begonnen. Besonders viele Nachzügler fielen in Handel (27 Prozent) und Industrie (21 Prozent) auf. Lediglich 43 Prozent aller Befragten stuften ihre unternehmensinternen Prozesse als DSGVO-konform ein. „Die Ergebnisse machen deutlich, dass in nahezu allen Bereichen Nachholbedarf bei der Umsetzung der DSGVO besteht und Unternehmen weiterhin hohe Bußgelder riskieren“, kommentiert Techconsult-Analyst Ercan Hayvali.
Im November verhängte der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte das erste Bußgeld nach der Datenschutz-Grundverordnung. Es traf den Social-Media-Anbieter Knuddels.de, in dessen Chatforum auch viele Jugendliche aktiv sind, nachdem Hacker die Daten von 330.000 Nutzern veröffentlicht hatten – einschließlich im Klartext gespeicherten Passwörtern. Mit einer Höhe von 20.000 Euro blieb der Datenschutzbeauftragte dabei noch weit unter dem, was er im Bußgeldrahmen maximal hätte festsetzen können.
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