Apple nimmt angeblich Änderungen an den iPhone-Modellen 7 und 8 vor, um dem vom Landgericht München verhängten Verkaufsverbot für Deutschland zu entgehen. Das will WinFuture von Quellen aus dem Einzelhandel erfahren haben. Gegenüber Distributoren soll Apple angekündigt haben, dass in rund vier Wochen angepasste Varianten von iPhone 7 und iPhone 8 zur Verfügung stehen werden.
Kurz vor Weihnachten hatte das Landgericht München entschieden, dass Apple unerlaubt geistiges Eigentum von Qualcomm für die Smartphones iPhone X, 8 und 7 verwendet. Das Gericht gewährte dem US-Chiphersteller zudem das geforderte Verkaufsverbot – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Dazu gehörte eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1,34 Milliarden Euro in Aktien, die Qualcomm Anfang des Jahres hinterlegte.
Die notwendigen Anpassungen sollen sich dem Bericht zufolge nicht nur auf die von Apple verwendete Software beziehen, sondern auch auf die Hardware. So soll Apple die neuen Varianten mit einem anderen Envelope-Tracking-Chip ausstatten. Es bleibt allemal abzuwarten, ob das Gericht den Änderungen zustimmt und das Verkaufsverbot für die neuen Varianten aufhebt.
Händler sollen außerdem schon Listen mit Modellnummern der neuen Varianten von iPhone 7, 7 Plus, 8 und 8 Plus erhalten haben, darunter MN482ZD/A für das iPhone 7 in Schwarz mit 128 GByte Speicher und MQ6K2ZD/A für das iPhone 8 mit 64 GByte Speicher in der Farbe Space Gray. Auf Ebay finden sich sogar schon Angebote, die die zweite Modellnummer nennen.
Der Patentblogger Florian Müller geht indes davon aus, dass das Urteil des Landgerichts München wieder aufgehoben wird. Er bezieht sich dabei auf zwei Entscheidungen in den USA, wo Qualcomm dieselben Schutzrechte eingeklagt hat. Unabhängig voneinander haben dort ein Gericht in San Diego sowie die Bundesbehörde International Trade Commission die von Qualcomm erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen und keine Patentverstöße festgestellt.
Müller zufolge basieren die Entscheidungen aber nicht auf Unterschieden im Patentrecht. Im Lauf der beiden US-Verfahren sollen stattdessen die Schaltpläne des strittigen Chips geprüft worden sein. Dabei wurde offenbar festgestellt, dass ein wichtiges technisches Detail, auf das sich Apple auch in Deutschland beruft, tatsächlich fehlt. Das Landgericht München habe indes selbst betont, dass es die Schaltpläne des Chips nicht geprüft habe.
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