Nach der Verabredung Deutschlands und Frankreichs auf eine gemeinsame Position hat sich eine Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten für einen neuen Kompromissvorschlag der Urheberrechtsreform entschieden. Er sieht ein europäisches Leistungsschutzrecht für Presseverlage sowie den Einsatz von Filtern vor, die das Hochladen urheberrechtlich geschützter Inhalte von vornherein verhindern sollen. Deutschland hatte zuvor gegen eine frühere Version der umstrittenen Richtlinie gestimmt.
„Deutschland zählt nun zu den Befürwortern von Artikel 13 und den dadurch vorgeschriebenen Uploadfiltern, nachdem sich die Regierung mit Frankreich in geheimen Verhandlungen auf einen faulen Kompromiss geeinigt hatte“, kommentiert Julia Reda von der Piratenpartei, ausgewiesene Urheberrechtsexpertin und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Fraktion Die Grünen / Freie Europäische Allianz im EU-Parlament. „Der Deutsch-Französische Deal ist die bislang extremste Version von Artikel 13 und verlangt von allen Plattformen, die älter sind als 3 Jahre, eine automatische Zensur der Uploads ihrer Nutzer*innen. Selbst noch jüngeren Plattformen gibt sie völlig unerfüllbare Pflichten auf, die sie in den Ruin treiben würden.“ Die Bundesregierung breche damit zudem ihren eigenen Koalitionsvertrag, in dem CDU, CSU und SPD noch vor weniger als einem Jahr Uploadfilter ausdrücklich als unverhältnismäßig ablehnten.
Eine so verabschiedete Reform träfe nicht nur große Plattformen wie YouTube oder Facebook, die mit hochgeladenen Inhalten ihrer Nutzer tatsächlich massiv Geld verdienen, stellt Rechtsanwalt Christian Solmecke fest, sondern auch kleine kommerzielle Apps, Webseiten und Nutzerforen, bei denen es hauptsächlich um Meinungs- und Informationsaustausch der Nutzer geht. Seiner Einschätzung nach wird es aber gerade kleineren Plattformen kaum möglich sein, die gestellten Anforderungen zu erfüllen. Kleine Unternehmen könnten kaum die Kosten und den Aufwand tragen, um etwa alle Verwertungsgesellschaften und alle nicht derart organisierten Rechteinhaber zum Abschluss von Lizenzen zu bitten. Darüber hinaus könnten die Rechteinhaber in eine Machtposition gelangen und letztlich die Lizenzbedingungen bestimmen. Zudem könnten Filtersysteme nicht zwischen rechtsverletzenden und legalen Werknutzungen unterscheiden – etwa einem Bildzitat oder einer künstlerischen Parodie: „Die Meinungs- und Kunstfreiheit wird dadurch beschränkt werden.“
Das EU-Parlament hatte die umstrittene Urheberrechtsreform zuerst abgelehnt, sich im September 2018 dann aber doch mehrheitlich dafür entschieden. Das setzte die Trilogverhandlungen zwischen Europäischem Rat, EU-Parlament und EU-Kommission in Gang, mit denen eine endgültige Entscheidung kurz vor der Europawahl 2019 angestrebt wurde. Die Mitgliedsstaaten konnten sich jedoch zunächst nicht auf eine gemeinsame Position einigen, weshalb der Ministerrat im Januar Uploadfiltern und Leistungsschutzrecht vorerst eine Absage erteilten.
Nach der neuerlichen Wende aber könnten die Trilogverhandlungen schon bald zu einem Abschluss kommen und damit die endgültige Verabschiedung der Reform noch vor den Europawahlen am 26. Mai vorbereiten. Julia Reda sieht in den anstehenden Wahlen aber auch eine letzte Chance, die Uploadfilter zu verhindern. „So kurz vor den Wahlen für das Europäische Parlament können eure Stimmen nicht ignoriert werden!“ schreibt sie in einem Blogeintrag. „Schließt euch 4.6 Millionen Unterstützern der größten europäischen Petition aller Zeiten an und macht euren Abgeordneten klar: Wenn ihr Artikel 13 akzeptiert und das Internet zerstört, wählen wir euch nicht wieder!“
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