Vertreter der EU-Kommission, des Europäischen Rats und des Europäischen Parlaments haben sich auf einen gemeinsamen Entwurf für ein neues Urheberrecht geeinigt. Er enthält die umstrittenen Artikel 11 und 13, die Upload-Filter für kommerziell betriebene Websites und Apps sowie eine Linksteuer für die Verwertung von Inhalten wie Auszügen aus Nachrichtenartikeln vorsehen. Allerdings muss das neue Urheberrecht noch eine wichtige Hürde nehmen, bevor es in Kraft treten kann.
Konkret soll das neue Urheberrecht die Verhandlungsposition von Anbietern von Inhalten wie Musiker, Künstler, Autoren und Zeitungsverlagen gegenüber Internetplattformen verbessern. Sie sollen künftig eine Umsatzbeteiligung erhalten, wenn Auszüge aus ihren Werken beispielsweise für Angebote wie Google News verwendet werden. Davon ausgenommen sind „einzelne Wörter oder sehr kurze Auszüge“.
Allerdings bleibt der Entwurf offenbar eine Definition eines „sehr kurzen Auszugs“ schuldig. In einer FAQ der EU-Kommission heißt es dazu: „Bei der Beurteilung der sehr kurzen Auszüge werden die Auswirkungen auf die Wirksamkeit des neuen Rechts berücksichtigt.“
Zwar betont das Europäische Parlament, dass die neue Direktive keine Filter vorschreibt, in der Praxis werden Plattformen, die von Nutzern eingestellte Inhalte verbreiten, jedoch nicht um Upload-Filter herumkommen. Denn die Direktive verpflichtet sie, Lizenzabkommen mit den Rechteinhabern abzuschließen und für alle nicht lizenzierten Inhalte Maßnahmen zu ergreifen, die sicherstellen, dass sie nicht auf ihrer Plattform verfügbar sind.
Die Abgeordnete Julia Reda, die für die Europäischen Piraten im EU-Parlament sitzt, kommentiert: „Sollte ein Gericht jemals feststellen, dass ein Lizenzierungs- oder Filteraufwand nicht stark genug ist, haften die Seiten direkt für Verstöße, als ob sie diese selbst begangen hätten. Diese massive Bedrohung wird dazu führen, dass die Plattformen diese Regeln übermäßig einhalten, um auf der sicheren Seite zu bleiben, was die Auswirkungen auf unsere Meinungsfreiheit weiter verschlimmert.“
Der Branchenverband eco kritisiert sogar, die Verhandlungsführer von EU-Kommission, Rat und Parlament hätten die „letzte Chance auf ein faires europäisches Urheberrecht verspielt“. „Statt eines fairen Interessenausgleichs haben sich die protektionistischen Bestrebungen durchgesetzt und damit letztlich eine Benachteiligung digitaler Dienste und Geschäftsmodelle. Damit setzt Europa ein klares Zeichen und sagt: Nein zu Innovation und zum technischen Fortschritt. Das novellierte Urheberrecht wird damit zum Hemmnis für die Digitalisierung in Europa“, wird Oliver Stürme, Vorstandsvorsitzender des Branchenverbands, in einer Pressemitteilung zitiert.
Unklar ist, wie vor allem Plattformbetreiber wie Google auf die Direktive reagieren werden, sollte das EU-Parlament sie in der vorhandenen Form tatsächlich absegnen. In Spanien hatte das Unternehmen 2014 nämlich auf Zwangslizenzen für Nachrichtenauszüge mit der Einstellung des Angebots reagiert.
Das EU-Parlament muss dem aktuellen Entwurf jedoch nicht zustimmen. Es kann ihn vollständig ablehnen oder auch eigene Änderungen vorschlagen. Aktivisten fordern Nutzer deswegen auf, die anstehende Europawahl zu nutzen und eine Vergabe ihrer Stimme von der Abstimmung über das neue Urheberrecht abhängig zu machen.
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