Die Europäische Kommission hat wegen eines Verstoßes gegen das EU-Kartellrecht eine Geldbuße in Höhe von 1,49 Milliarden Euro gegen Google verhängt. Nach Ansicht der EU-Kommission hat das Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung im Online-Werbemarkt ausgenutzt, indem durch restriktive Klauseln in Verträgen mit Websites Dritter verhindert wurde, dass Wettbewerber Werbeanzeigen auf diesen Websites platzieren konnten.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Die Kommission hat heute eine Geldbuße in Höhe von 1,49 Milliarden Euro gegen Google verhängt, da das Unternehmen seine beherrschende Stellung auf dem Markt für die Vermittlung von Suchmaschinenwerbung missbraucht hat. Google zementierte seine beherrschende Stellung im Bereich der Suchmaschinenwerbung und schützte sich vor Wettbewerbsdruck, indem es für Websites Dritter wettbewerbswidrige vertragliche Beschränkungen einführte. Das verstößt gegen das EU-Kartellrecht und ist somit rechtswidrig. Die schädlichen Verhaltensweisen von Google erstreckten sich auf einen Zeitraum von mehr als 10 Jahren. Google nahm anderen Unternehmen die Möglichkeit, in einen Leistungswettbewerb zu treten und Innovationen vorzunehmen, und den Verbrauchern entgingen die Vorteile aus dem Wettbewerb.“
Websites wie von Zeitungen, Blogs oder Reiseportale bieten häufig eine Suchfunktion an. Führt ein Nutzer darüber eine Suchanfrage durch, erscheinen sowohl Suchergebnisse als auch Werbeanzeigen.
Google bietet den Betreibern von „Publisher“-Websites über seinen Dienst AdSense for Search Werbeanzeigen an. Dabei übernimmt Google als Vermittler zwischen Werbetreibenden und Eigentümern der Websites, die die Flächen um ihre Suchergebnisse herum kommerziell nutzen möchten, die Rolle eines Anzeigenmaklers. AdSense ist folglich eine Online-Vermittlungsplattform für Suchmaschinenwerbung.
Nach Angaben der EU war Google von 2006 bis 2016 mit einem Marktanteil von über 70 Prozent mit Abstand der größte Vermittler von Suchmaschinenwerbung im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). 2016 lag der Marktanteil von Google auch auf den nationalen Märkten für allgemeine Internet-Suchanfragen im Allgemeinen bei über 90 Prozent und auf den meisten nationalen Märkten für Suchmaschinenwerbung, auf denen Google mit seinem bekanntesten Produkt, der Google-Suchmaschine, präsent ist, bei über 75 Prozent.
Wettbewerbern im Bereich der Suchmaschinenwerbung, wie Microsoft und Yahoo, ist es laut EU-Kommission nicht möglich, Werbeflächen auf den Ergebnisseiten der Google-Suchmaschine zu verkaufen, sodass Websites Dritter für diese alternativen Vermittler von Suchmaschinenwerbung eine wichtige Möglichkeit darstellen, zu expandieren und mit Google zu konkurrieren.
Für die EU hat Google durch die beschriebenen Verhaltensweisen seine beherrschende Stellung auf dem Markt für die Vermittlung von Suchmaschinenwerbung missbraucht, indem der Wettbewerb ausgeschaltet wurde.
Dabei stellt die EU-Kommission klar, dass eine marktbeherrschende Stellung an sich nach den EU-Kartellvorschriften nicht verboten sei. Allerdings tragen marktbeherrschende Unternehmen eine besondere Verantwortung, denn sie dürfen ihre starke Marktstellung nicht missbrauchen, indem sie den Wettbewerb auf dem beherrschten Markt oder auf anderen Märkten einschränken.
Die Kommission gelangt in ihrem heutigen Beschluss zu dem Ergebnis, dass Google mindestens seit 2006 auf dem Markt für die Vermittlung von Suchmaschinenwerbung im EWR eine beherrschende Stellung innehat. Abzulesen sei dies insbesondere an den sehr hohen Marktanteilen von Google, die fast während des gesamten Zeitraums bei über 85 Prozent lagen. Auch ist der Markt durch hohe Marktzutrittsschranken gekennzeichnet: Die Entwicklung der allgemeinen Suchmaschinentechnologie und einer Vermittlungsplattform für Suchmaschinenwerbung sowie der Aufbau eines hinreichenden Portfolios von Publishern und Werbetreibenden erforderten sowohl zu Beginn als auch im weiteren Verlauf sehr hohe Investitionen.
Auf der Grundlage umfangreicher Beweismittel stellte die Kommission fest, dass die Verhaltensweisen von Google den Wettbewerb beeinträchtigten, den Verbrauchern schadeten und zu weniger Innovationen führten. Die Wettbewerber von Google waren nicht in der Lage, zu expandieren und Vermittlungsdienste für Suchmaschinenwerbung anzubieten, die eine Alternative zu den Diensten von Google dargestellt hätten. Dadurch waren die Betreiber von Websites fast ausschließlich auf Google angewiesen, um die Flächen auf ihren Websites kommerziell zu nutzen.
Google hat nicht nachgewiesen, dass die Klauseln zu Effizienzgewinnen geführt hätten, die seine Verhaltensweisen rechtfertigen würden.
In der von der Kommission verhängten Geldbuße in Höhe von 1.494.459.000 EUR (1,29 Prozent des Umsatzes von Google im Jahr 2018) finden Dauer und Schwere der Zuwiderhandlung Berücksichtigung. Die Geldbuße wurde nach den Geldbußenleitlinien der Kommission von 2006 auf der Grundlage des Werts der Einnahmen von Google aus der Vermittlung von Suchmaschinenwerbung im EWR berechnet.
Google stellte die rechtswidrigen Verhaltensweisen einige Monate nach Übermittlung der einschlägigen Mitteilung der Beschwerdepunkte im Juli 2016 durch die Kommission ein. In dem Beschluss wird das Unternehmen aufgefordert, zumindest die rechtswidrigen Verhaltensweisen einzustellen, soweit dies noch nicht geschehen ist, und von Maßnahmen mit derselben oder einer entsprechenden Zielsetzung oder Wirkung abzusehen.
Google ist ferner im Rahmen zivilrechtlicher Schadensersatzklagen, die von Personen oder Unternehmen, die von den wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen betroffen sind, vor den Gerichten der Mitgliedstaaten erhoben werden können, haftbar. Durch die neue EU-Richtlinie über Schadensersatzklagen wegen Kartellrechtsverstößen ist es für Opfer wettbewerbswidriger Verhaltensweisen inzwischen leichter, Schadensersatz zu erhalten.
Im Juni 2017 verhängte die Kommission eine Geldbuße in Höhe von 2,42 Milliarden Euro gegen Google wegen Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung der Google-Suchmaschine durch unzulässige Vorzugsbehandlung des eigenen Preisvergleichsdiensts.
Im Juli 2018 verhängte die Kommission eine Geldbuße in Höhe von 4,34 Milliarden Euro gegen Google wegen illegaler Praktiken bei Android-Mobilgeräten zur Stärkung der beherrschenden Stellung der Google-Suchmaschine.
Wenige Stunden vor dem heutigen Urteil kündigte Google an, dass Android-Nutzer in Europa eine Auswahlbox mit alternativen Browser- und Suchmaschinen präsentiert werden soll. Damit erfüllte das Unternehmen eine Forderung, die die EU-Kommission letztes Jahr im Zuge der Verurteilung an Google richtete. Vestager begrüßte die Entscheidung, die zu mehr Wettbewerb führen könne. Aber man werde die weitere Entwicklung weiter beobachten.
Google dürfte wie schon bei den zuvor ergangenen Urteilen auch gegen die jüngste Entscheidung der EU rechtlich vorgehen. Dass solche Beschwerden durchaus Erfolg haben können, zeigt das Kartellverfahren gegen Intel. Während der EuG 2014 die Rekordstrafe von 1,06 Milliarden Euro gegen Intel bestätigte, hob der EuGH 2017 diese Entscheidung wieder auf. Ein abschließendes Urteil steht weiterhin aus.
In jedem Fall muss Google die Strafe sofort bezahlen oder das Geld auf ein Treuhandkonto überweisen. Solange kein rechtsgültiges Urteil gefallen ist, kann die EU nicht über das Geld verfügen.
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