Google hat neue Einstellungen angekündigt, über die Nutzer für eine regelmäßige Löschung gespeicherter Aktivitätsdaten sorgen können. Bislang ist nur möglich, die Daten manuell zu löschen oder ihre Speicherung zu „pausieren“.
Für das automatische und fortlaufende Löschen bietet Google nur zwei Zeiträume an, die sich künftig in den Aktivitätseinstellungen des eigenen Google-Kontos festlegen lassen. Zur Wahl stehen hierfür drei oder 18 Monate. Zudem bleibt diese Automatik „im ersten Schritt“ auf Daten des Standortverlaufs sowie Web- und App-Aktivitäten beschränkt. Noch keine Aussage gibt es zu den gespeicherten Sprach- und Audioaktivitäten, den Geräteinformationen („Daten zu Ihren Kontakten, Kalendern und Apps sowie andere Gerätedaten“), dem YouTube-Suchverlauf und dem YouTube-Wiedergabeverlauf.
„Ihr entscheidet, wie lange eure Aktivitätsdaten gespeichert werden sollen: 3 oder 18 Monate“, verspricht der offizielle Google Produkt-Blog – nachdem er die Datenspeicherung ausdrücklich empfiehlt, um „unsere Dienste für euch immer nützlicher“ zu machen. „Alle Daten, die älter als die eingestellte Zeit sind, werden dann automatisch und fortlaufend aus eurem Google-Konto gelöscht. Die neue Einstellung soll „in den kommenden Wochen für alle Nutzer“ verfügbar sein.
Der Suchkonzern könnte damit auch auf Beschwerden von EU-Verbraucherschützern reagieren, die sich gegen Googles Nutzer-Tracking richteten. Grundlage der Beschwerden war eine Studie norwegischer Verbraucherschützer. Demnach soll Google durch „verschiedene Tricks und Praktiken“ sicherstellen, dass Nutzer die Funktionen „Standortverlauf“ und „Web- und App-Aktivitäten“ ihres Google-Kontos aktiviert lassen. Darüber hinaus soll Google seine Nutzer nicht eindeutig über die Folgen der Datensammlung informieren.
Nutzer, die sich gegen die Speicherung des Standortverlaufs entschieden hätten, würden immer wieder zur Aktivierung der Funktion aufgefordert. Auch sei es nicht möglich, den Standortverlauf nur für einzelne Funktionen wie den Google Assistant oder eine Sortierung von Fotos nach Standorten zu aktivieren. „Diese unlauteren Praktiken lassen die Verbraucher über die Verwendung ihrer personenbezogenen Daten im Unklaren“, stellte der Europäische Verbraucherverband (BEUC) fest. „Darüber hinaus geben sie den Verbrauchern keine andere Wahl als die Bereitstellung ihrer Standortdaten, die dann vom Unternehmen für eine Vielzahl von Zwecken, einschließlich gezielter Werbung, verwendet werden. Diese Praktiken entsprechen nicht der DSGVO, da Google keine gültige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der betreffenden Daten hat. Insbesondere zeigt die Studie, dass die unter diesen Umständen erteilte Zustimmung der Nutzer nicht freiwillig erfolgt.“
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