Kommentar Googles E-Mail-Dienst Gmail scannt jede Nachricht. Das ist nicht neu, sondern gehört zum Konzept von Gmail, wovon der Nutzer bei der Anmeldung zu dem Dienst informiert wird:
„Wir erheben in unseren Diensten Daten zu Ihren Aktivitäten. Diese Daten verwenden wir beispielsweise, um Ihnen ein YouTube-Video zu empfehlen, das Ihnen gefallen könnte. Unter anderem könnten folgende Aktivitätsdaten erhoben werden:
Wenn Sie unsere Dienste nutzen, um Anrufe zu tätigen und zu erhalten oder um Nachrichten zu senden und zu empfangen, erheben wir möglicherweise Telefonie-Informationen wie Ihre Telefonnummer, die Anrufernummer, die Nummer des Angerufenen, Weiterleitungsnummern, das Datum und die Uhrzeit von Anrufen und Nachrichten, die Dauer von Anrufen, Routing-Informationen und die Art der Anrufe.
Die in Ihrem Konto gespeicherten Aktivitätsdaten können Sie sich in Ihrem Google-Konto ansehen und sie dort auch verwalten. “
Das Scannen von E-Mails ist beispielsweise erforderlich, Spam und Phishing-Mails auszusortieren, sodass der Anwender nicht Gefahr läuft, auf Betrüger hereinzufallen.
Dass Google auch bekannt dafür ist, Daten zu erfassen und zu sortieren, sollte ebenfalls niemanden verwundern. Schließlich nutzen in Deutschland über 90 Prozent der Internet-Anwender die Google-Suche.
Doch Google sortiert nicht nur Daten, die öffentlich zugänglich sind, sondern tut dies auch mit Daten, die der Anwender mit angemeldetem Google-Konto generiert. Dazu zählen beispielsweise auch über Gmail getätigte Einkäufe, Abos und Buchungen. Sie werden im Google-Konto, deren Datenschutz-Einstellungen in München entwickelt werden, jedem Nutzer angezeigt. Mit diesen Daten sorgt Google beispielsweise dafür, dass man beim Einchecken im Flughafen rechtzeitig seine Boardkarte im Smartphone angezeigt bekommt. Auch wird in Google Maps ein vom Anwender gebuchtes Hotel angezeigt. Die Liste der Einkäufe hilft, Produkte wie eine Tonerkartusche erneut zu bestellen, die man vor einiger Zeit eingekauft hat, aber sich nicht mehr an den Händler erinnert.
Offenbar sieht man diese durchaus nützlichen Features bei CNBC anders und hat daraus eine Datenschutz-Geschichte gemacht.
Diese entzündet sich an der Einkaufsliste, die auf Basis der über Gmail getätigten Einkäufe für jeden Anwender erstellt wird. Der dazu entsprechende Passus „Kaufaktivitäten“ ist seit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung am 25. Mai 2018 Bestandteil der Google-Nutzungsbedingungen. Die aktuelle Version datiert vom 22. Januar 2019.
Ob es nun Einkaufslisten, Abos oder Buchungen sind, kaum ein anderes Unternehmen informiert seine Anwender derart transparent über die von ihm erzeugten Daten wie Google. Zudem hat es seine Nutzer über diese personalisierte Datensammlung zur Bereitstellung nützlicher Dienste in den Datenschutzbestimmungen informiert.
Wer die aus der Sortierung der persönlichen Daten nützlichen Dienste nicht verwenden möchte, sollte einen anderen E-Maildienst verwenden. Ist dort ein Spam-Filter aktiv, werden Nachrichten jedoch höchstwahrscheinlich ebenfalls gelesen. Prinzipiell hat also jeder andere E-Maildienst, der über einen leistungsfähigen Spamfilter verfügt, ebenfalls Zugriff auf die von dem Nutzer getätigten Einkäufe. Nur dass er diese Kenntnis nicht an den Anwender kommuniziert.
Wenn durch das Scannen der Nachrichten Daten gruppiert werden und daraus nützliche Dienste entstehen, sollte man sich nicht darüber beschweren, sondern dankbar für diesen kostenlosen Service sein. Fazit: Viel Lärm um nichts.
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