Das Bundesinnenministerium will Anbieter von Messaging-Anwendungen offenbar dazu verpflichten, eine technische Möglichkeit zu schaffen, zu Abhörzwecken ihre verschlüsselte Kommunikation zu entschlüsseln. Grundlage dafür wäre zwar stets eine richterliche Anordnung, wie Der Spiegel berichtet, technisch gesehen würde die Forderung jedoch auf die Schwächung der heute verwendeten Verschlüsselungsverfahren oder gar den Einbau einer Hintertür hinauslaufen.
Die Überlegungen des Innenministeriums sehen auch klare Sanktionen gegen Messaging-Dienste vor, die diese Vorgaben nicht erfüllen. In dem Fall soll die Bundesnetzagentur eine Sperre gegen die fraglichen Messaging-Apps verhängen können.
Der Spiegel weist darauf hin, dass Strafverfolger derzeit bereits eine Möglichkeit haben, verschlüsselte Kommunikation abzuhören. Dabei handelt es sich um die Quelle-Telekommunikationsüberwachung, die es laut Strafprozessordnung Ermittlern erlaubt, Abhörsoftware – im Klartext: einen Trojaner – auf Computer oder Smartphone einzuschleusen. Diese Hürde würde mit dem neuen Gesetz wegfallen und Messaging-Dienste in Bezug auf die Abhörfähigkeit auf das Niveau der SMS herabstufen.
Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, bei der Verschlüsselung und auch Entschlüsselung auf den jeweiligen Endgeräten erfolgt, gehört heute eigentlich zur Grundausstattung einer Messaging-App. Das hat zur Folge, dass die jeweiligen Anbieter grundsätzlich nur verschlüsselte Daten von ihren Kunden erhalten, die sie auch nicht entschlüsseln können, weil die dafür benötigten Schlüssel ausschließlich auf den Geräten ihrer Nutzer vorgehalten werden.
Vor dem Problem, dass sich eine solche Kommunikation nicht entschlüsseln lässt, solange man keinen physischen Zugriff auf mindestens ein Endgerät der jeweiligen Kommunikation hat, stehen Ermittler weltweit. Forderungen nach Hintertüren in Verschlüsselung sind deswegen auch nicht neu.
Die Anbieter wehren sich bisher noch erfolgreich gegen solche Vorstöße. So zitiert der Spiegel nun den Mitgründer Alan Duric des in Berlin ansässigen Unternehmens Wire: „Das hätte katastrophale Auswirkungen.“ Der Anbieter der als besonders sicher geltenden Messaging-App Threema erklärte, die „Absolute Vertraulichkeit der Kommunikation“ liege „in der DNA von Threema“. Dabei gehe man keinerlei Kompromisse ein. Da man in Deutschland keine Infrastruktur besitze, falle man auch nicht unter deutsches Recht. Sollte Deutschland die Nutzung von Threema einschränken, stelle es sich auf eine Stufe mit totalitären Staaten wie China oder Iran.
Tatsächlich ist verschlüsselte Kommunikation, die sich nicht abhören lässt, ein großes Problem für Strafverfolger. Denn sie macht es Kriminellen und auch Terroristen deutlich einfacher, ungestört miteinander zu kommunizieren. Andererseits wird gerade auch hierzulande eine Vertraulichkeit der Kommunikation als hohes Rechtsgut angesehen, das Messaging-Dienste letztlich auf eine neue Ebene gehoben haben, auf der Staat dieses Rechtsgut nicht mehr beschneiden kann – allerdings auch dann nicht, wenn es eigentlich im Interesse der Bürger wäre.
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