Amazon droht eine rechtliche Auseinandersetzung mit der Europäischen Kommission. Die EU-Wettbewerbshüter haben eine förmliche Kartelluntersuchung gegen den Online-Händler eingereicht. Sie prüfen, ob „die Geschäftspraktiken von Amazon und seine Doppelrolle als Marktplatz und Einzelhändler mit den EU-Wettbewerbsregeln übereinstimmen“, heißt es in einer Pressemitteilung der EU. Konkret soll Amazon Daten von Marktplatzhändlern in einer Art nutzen, die nicht den EU-Wettbewerbsregeln entspricht.
Die Ermittlungen sollen nun zeigen, ob Amazon anhand seiner Standardvereinbarungen mit den Marktplatzhändlern berechtigt ist, deren Daten zu analysieren und in seiner Funktion als Einzelhändler zu nutzen. Außerdem will die Kommission nach eigenen Angaben der Frage nachgehen, ob die Datensammlung den Wettbewerb beeinträchtigt.
Unklar ist für die Kartellwächter auch, ob diese Daten Einfluss darauf haben, welche Händler in der sogenannten Buy Box angezeigt werden, mit der Kunden das Produkt eines bestimmten Händlers direkt in den Einkaufswagen legen können. Die Kommission geht davon aus, dass in den meisten Fällen der dort voreingestellte Händler, also Amazon oder ein Teilnehmer des Amazon Marketplace, den Zuschlag des Kunden erhält.
Der Pressemitteilung zufolge könnten die Vereinbarungen zwischen Amazon und Händlern den Vorschriften über wettbewerbswidrige Vereinbarungen widersprechen. Außerdem steht der Vorwurf des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung im Raum.
Neben der EU untersuchen auch die Behörden in Deutschland, Italien, Luxemburg und Österreich bestimmte Praktiken von Amazon. „Seit Beginn ihrer Untersuchungen stimmen wir uns eng mit dem Bundeskartellamt und den anderen Behörden ab. Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass sich ihre Untersuchungen nicht mit unseren Bedenken überschneiden, da sie sich nicht mit der Verwendung von Verkäuferdaten durch Amazon befassen. Im Rahmen des Europäischen Wettbewerbsnetzes wurde vereinbart, dass die nationalen Wettbewerbsbehörden daher ihre eigenen Untersuchungen fortsetzen sollten“, erklärte eine Kommissionssprecherin.
Ebenfalls gestern teilte das Bundeskartellamt mit (PDF), es habe für Amazon-Händler „weitreichende Verbesserungen der Geschäftsbedingungen“ erwirkt. Sie betreffen unter anderem den einseitigen Haftungsausschluss zugunsten von Amazon, die Kündigung und Sperrung von Konten der Händler, den Gerichtsstand bei Streitigkeiten und den Umgang mit Produktinformationen. Die Änderungen sollen laut Bundeskartellamt in 30 Tagen in Kraft treten, und zwar auch für die anderen europäischen Marktplätze und auch die Marktplätze in Amerika und Asien.
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