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Leistungsschutzrecht: Google verweigert Zahlungen an Verlage in Frankreich

Google hat auf die Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform in Frankreich reagiert, die auch neue Regeln für ein Leistungsschutzrecht enthält. Das Unternehmen weigert sich jedoch, Verlage für in seiner Suche angezeigte Auszüge von Nachrichten zu bezahlen. Um nicht gegen das neue Recht zu verstoßen, verzichtet Google stattdessen auf die Anzeige der sogenannten Snippets in den Suchresultaten – außer ein Herausgeber stimmt der kostenfreien Nutzung explizit zu, wie Politico berichtet.

„Wir akzeptieren keine Zahlungen von Personen, die in die Suchergebnisse aufgenommen werden wollen. Wir verkaufen Anzeigen, keine Suchergebnisse, und jede Anzeige bei Google ist deutlich gekennzeichnet. Deshalb bezahlen wir auch keine Verlage, wenn Menschen in einem Suchergebnis auf ihre Links klicken“, schreibt Richard Gingras, Vizepräsident bei Google für News, in einem Blogeintrag.

Nutzer vertrauten Google, wenn es darum gehe, nützliche und zuverlässige Informationen aus unterschiedlichsten Quellen zu finden. Deswegen sei es notwendig, Suchergebnisse nach deren Relevanz zu bestimmten und nicht anhand von kommerziellen Partnerschaften.

Frankreich ist das erste EU-Mitglied, das die Urheberrechtsreform in nationales Recht überführt hat. Das neue Gesetz gilt dort ab Anfang Oktober – ab dann sollen auch die von Google jetzt angekündigten Änderungen umgesetzt werden.

Das von der EU vorgegebene Leistungsschutzrecht ist jedoch umstritten. Kostenlos dürfen nämlich nur noch „einzelne Wörter oder sehr kürze Auszüge“ bei einer Nachrichtensuche auf Google News erscheinen. Was ein „sehr kurzer Auszug ist“, definiert die Richtlinie indes nicht. „Da das Teilen von Ausschnitten aus Nachrichtenartikeln explizit vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie ausgenommen ist, wird sich auch in Zukunft hier nichts ändern“, schreibt nun das Parlament in seiner Pressemitteilung. „Die Vereinbarung enthält jedoch auch Bestimmungen, um Missbrauch durch Nachrichtenaggregatoren zu vermeiden. Artikel können in sehr kurzer Form also auch weiterhin in Google News oder Facebook verlinkt und angezeigt werden.“

Dieser Einschätzung schließt sich Google aber offenbar nun nicht an. Zumindest geht das Unternehmen davon aus, dass der derzeitige Umfang von Snippets mit weniger als 140 Zeichen die Definition eines „sehr kurzen Auszugs“ sprengen.

Google untergräbt indes mit seinem Vorgehen die Bemühungen der Europäischen Union beziehungsweise der Verleger, eine weitere Geldquelle für die Produzenten von Nachrichten zu erschließen. Vor allem im Online-Bereich sind sie auf Werbeeinnahmen angewiesen – Einnahmen die sie auch mithilfe von Nutzern generieren, die über Google ihre Seiten aufrufen. Die Verlage argumentieren in dem Zusammenhang, dass Google selbst mit der Nachrichtensuche Geld verdient und den Verlagen einen Anteil daran verweigert – auch mithilfe seiner dominanten Stellung im Bereich Online-Werbung.

Wie die Verlage nun auf Googles Ankündigung reagieren, bleibt abzuwarten. Hierzulande entschieden sich einige Verlage schon vor einiger Zeit, Google die Snippets lieber kostenlos zu überlassen, statt auf den Traffic von Google zu verzichten.

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Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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