Facebook droht in den USA nicht nur Ärger mit dem US-Justizministerium. Inzwischen haben auch 47 US-Bundesstaaten Ermittlungen wegen möglichen Verstößen gegen das Kartellrecht eingeleitet. Das Unternehmen soll seine Marktmacht benutzen, um den Wettbewerb einzuschränken.
Unterstützung erhielt sie von sieben Bundesstaaten: Colorado, Iowa, Nebraska, North Carolina, Ohio, Tennessee und Washington D.C. Deren Beispiel folgten seitdem auch Arizona, Arkansas, Connecticut, Delaware, Idaho, Illinois, Indiana, Kansas, Kentucky, Louisiana, Maine, Massachusetts, Michigan, Minnesota, Mississippi, Missouri, Montana, Nevada, New Hampshire, New Jersey, New Mexico, North Dakota, Oklahoma, Pennsylvania, Rhode Island, South Carolina, Texas, Vermont, Virginia, Wisconsin, Wyoming und das US-Außengebiet Guam, das ebenfalls Ermittlungen auf Bundesstaatsebene durchführen kann.
James zufolge sollen sich weitere Bundesstaaten mit Facebook befassen, ohne sich den laufenden Ermittlungen angeschlossen zu haben. „Große Technikfirmen müssen für ihre Handlungen verantwortlich sein. Ich bin stolz darauf, mich meinen republikanischen und demokratischen Kollegen anzuschließen, um sicherzustellen, dass sich Technologieriesen nicht länger hinter Komplexität und Komplizenschaft verstecken können“, sagte Jeff Landry, Attorney General von Louisiana.
„Wir müssen den Wettbewerb auf den Märkten schützen, damit Verbraucher von Auswahlmöglichkeiten profitieren, damit ihre Privatsphäre geschützt ist, und um sicherzustellen, dass die nächste Generation von Technologieinnovatoren nicht von ihren starken Konkurrenten ausgelöscht wird“, ergänzte sein Kollege Josh Stein aus North Carolina.
Bereits im Juli hatte das Department of Justice eine weitreichende Kartelluntersuchung der Technikbranche angekündigt – ohne jedoch die Namen der „marktführenden Online-Plattformen“ zu nennen. Auslöser sind demnach Beschwerden zu Bereichen wie „Suche, Soziale Medien und Online-Handel“, was die Vermutung nahelegt, dass es um Google, Facebook und Amazon geht.
Die Untersuchung soll zeigen, „ob und wie“ die aktuellen Marktführer eine Marktmacht erreicht haben und ob sie Geschäftspraktiken nutzen, die den Wettbewerb eingeschränkt, Innovationen verhindert oder Verbrauchern geschadet haben. Dafür sollen „verbreitete Bedenken von Verbrauchen und Unternehmen“ berücksichtigt werden.
Ähnliche Vorwürfe beschäftigen auch Kartellwächter weltweit. So ermittelt die EU beispielsweise gegen Amazon, weil es Daten von seinen Marktplatzhändlern zum eigenen Vorteil nutzen soll. Hierzulande erreichte das Bundeskartellamt indes, dass Amazon einige Bedingungen für Marktplatzhändler überarbeitete. Aber auch Facebook und Google haben Ärger mit deutschen und europäischen Behörden – Google wurde von Brüssel bereits mehrfach wegen Kartellverstößen zur Kasse gebeten.
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