Google hat die erste Versteigerung der Plätze auf dem Auswahlbildschirm für Suchmaschinen abgeschlossen, den das Unternehmen künftig bei der Einrichtung von Android-Geräten anzeigen wird. Die Auswahl selbst ist eine Reaktion des Internetkonzerns auf die im Juli 2018 von der EU verhängte Kartellstrafe über 4,34 Milliarden Dollar.
Der Auswahlbildschirm wird auf Geräten erscheinen, auf denen die Google-Such-App vorinstalliert ist. Nutzer erhalten so die Möglichkeit, statt der Google eigenen Suche eine Suchmaschine eines Drittanbieters als Standard einzurichten. Die Auswahl legt die Suchmaschine im Such-Widget auf dem Home-Bildschirm, der Google-App und Chrome fest.
DuckDuckGo und Info.com angezeigt werden. Die dritte Alternative ist europaweit nicht einheitlich: In elf Ländern wird es PrivacyWall sein, in acht Ländern Qwant und in drei Ländern GMX. Bing wird sogar nur in einem Land – in Großbritannien – als mögliche Option zu Google erscheinen.
Die Versteigerung hat nun ergeben, dass neben Google in allen 31 europäischen LändernDer Auswahlbildschirm wird auf allen Geräten erscheinen, die ab dem 1. März 2020 in der EU vertrieben werden. Er bietet Platz für vier Optionen, wovon eine stets Google ist. Die Suchmaschinen erscheinen dort zudem stets in einer zufälligen Reihenfolge.
Die Plätze auf dem Auswahlbildschirm versteigert Google länderweise, und zwar jeweils für drei Monate. Das Gebot bezieht sich den Preis, den der Suchmaschinenbetreiber zahlt, sobald er auf einem Android-Smartphone über den Auswahlbildschirm als Standardsuche eingestellt wurde. Die Anbieter mit den drei höchsten Geboten erhalten den Zuschlag – sie zahlen allerdings nur den Preis des vierthöchsten Gebots.
Die EU hatte Google vorgeworfen, durch die Voreinstellung seiner Suchmaschine auf Android-Geräten seinen „dominante Stellung im Bereich der Internetsuche zu zementieren“. Ob der Auswahlbildschirm für mehr Wettbewerb sorgt, bleibt abzuwarten.
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