Technikfirmen wie IBM und Microsoft haben sich im Rechtstreit zwischen Google und Oracle um die Frage, ob das Urheberrecht auch für Programmierschnittstellen gilt, auf die Seite des Suchmaschinenbetreibers gestellt. Das geht aus Dokumenten hervor, die die Unternehmen beim Obersten Gerichtshof der USA eingereicht haben, der ab März die Sache erneut verhandelt.
Im vergangenen Jahr entschied der Supreme Court, sich des Falles anzunehmen. Am 6. Januar reichte Google dann seinen ersten Schriftsatz ein. Seitdem erhielt das Gericht insgesamt 27 Stellungnahmen von Firmen wie IBM, Microsoft und Mozilla, die die Forderung Oracles, das Urheberrecht auf Programmierschnittstellen anzuwenden, ablehnen.
„Computer-Schnittstellen sind nicht urheberrechtsfähig. Dieses einfache aber mächtige Prinzip ist seit über 60 Jahren ein Eckpfeiler des technologischen und wirtschaftlichen Wachstums“, heißt es direkt zu Anfang des Schriftsatzes von IBM. Bis zum Fall Google gegen Oracle habe kein Berufungsgericht je entschieden, dass Software-Schnittstellen durch das Urheberrecht geschützt seien. Jedes Gericht habe bisher diesen Grundsatz, der auf einem 140 Jahre alten Präzedenzfall basiere, akzeptiert.
Microsoft erklärte, dass das Urteil des Court of Appeals funktionellen Code auf eine Ebene mit kreativen Formulierungen in einem Roman stelle. „Während Google die fraglichen Softwareschnittstellen für den gleichen Zweck wie in der Java-Plattform von Oracle nutzte – nämlich einem Programm den Aufruf von Computerfunktionalitäten zu ermöglichen – integrierte es diese in eine völlig andere Plattform, die Programmierern und Verbrauchern neue Möglichkeiten eröffnete“, ergänzte der Softwarekonzern.
Programmierschnittstellen seien lebenswichtig für interoperable Systeme wie Browser, die Cloud, das Internet der Dinge oder Smart-Home-Produkte. “ Wenn, wie in den frühen Tagen der Computerbranche, jedes Gerät seine eigene proprietäre Schnittstelle hat, könnte man niemals ein Produkt außerhalb des Angebots eines bestimmten Herstellers in das System aufnehmen. Aber im heutigen interoperablen Ökosystem können die Verbraucher im Allgemeinen intelligente Produkte nach ihren Vorzügen und Funktionen auswählen, ohne sich über die Kompatibilität mit ihrem bestehenden System Gedanken machen zu müssen.“ Nach Ansicht von Microsoft würde ein Urheberrecht für Programmierschnittstellen diese Interoperabilität gefährden.
Als Beispiel für die Nutzung funktioneller Elemente nannte Microsoft die APIs von IBMs PC BIOS in den achtziger Jahren. Darauf aufbauend hätten Firmen wie Compaq und Dell ein Ökosystem aus IBM-kompatiblen PCs entwickelt. Microsoft selbst habe auf Basis von WINE die Struktur bestimmter Linux-APIs neu implementiert und das Windows Subsystem für Linux zu schaffen.
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