Apple muss die Mitarbeiter seiner eigenen Ladengeschäfte in den USA auch bezahlen, während sie am Ende ihrer Schicht auf die vorgeschriebene Durchsuchung ihrer Taschen warten. Das hat der Oberste Gerichtshof des Bundesstaats Kalifornien entschieden. Das Urteil gilt zudem rückwirkend. Wie viel Apple seinen Store-Mitarbeitern nachzahlen muss, ist indes nicht bekannt.
In der ersten Instanz wies ein Bezirksrichter die Klage ab. Richter William Alsup schloss sich Apples Argumentation an, wonach Mitarbeiter nicht gezwungen seien, Taschen mit zur Arbeit zu bringen. Somit könnten sie jederzeit eine Durchsuchung und die damit verbundenen Wartezeiten umgehen. Gegen diese Entscheidung legten die Kläger beim Supreme Court Berufung ein.
“ Unter den Umständen dieses Falles und den Realitäten des normalen Lebens im 21. Jahrhundert finden wir die Behauptung von Apple weit hergeholt und unhaltbar, dass seine Politik der Taschendurchsuchung als Vorteil für seine Mitarbeiter gerechtfertigt werden kann“, heißt es nun in der Urteilsbegründung des Supreme Court.
Vor allem nahmen das Gericht ab Anstoß an Apples Behauptung, Mitarbeiter seien nicht gezwungen, Taschen mit zur Arbeit zu bringen. Ein damit unterstelltes „Taschenverbot“ bezeichnete das Gericht als zu streng.
“ Angesichts der Tatsache, dass Apple von seinen Mitarbeitern verlangt, während der Arbeit Kleidung der Apple-Logos zu tragen, sie aber anweist, diese Kleidung zu entfernen oder zu bedecken, wenn sie sich außerhalb des Apple Stores aufhalten, kann man davon ausgehen, dass einige Mitarbeiter ihre Arbeitsuniform oder Kleidung zum Wechseln in einer Tasche mit sich führen werden, um die obligatorische Kleiderordnung von Apple einzuhalten“, ergänzte das Gericht.
Da Apple die Durchsuchungen veranlasst habe, müsse es auch für die dafür benötigte Zeit bezahlen. “ Apple kann seine Richtlinie zur Taschendurchsuchung so eng oder weit auslegen, wie es möchte, und die Zeit für die Durchsuchungen minimieren. Aber es muss die Mitarbeiter, für die die Richtlinie gilt, für die Zeit entschädigen, die sie für das Warten auf diese Durchsuchungen und deren Durchführung aufwenden.“
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