Microsoft wehrt sich gegen eine Empfehlung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, die sich gegen die eigenen Angebote Teams und Skype richtet. In einer Orientierungshilfe „zur Durchführung von Videokonferenzen während der Kontaktbeschränkungen“ warnt die Behörde vor Risiken in Bezug auf Sicherheit und Datenschutz, wie t-online.de berichtet. Der Softwarekonzern weist die Vorwürfe zurück und fordert die Behörde zu einer Richtigstellung auf.
Darin werden unter anderem mögliche Risiken beschrieben, die sich bei der Nutzung von Videokonferenzdiensten ergeben können. Als Beispiel nennt die Behörde das unbefugte Mithören durch Dritte. Auch Diensteanbieter hätten möglicherweise ein Interesse, Konferenzen mitzuschneiden, und sei es auch nur, um die Qualität ihrer Produkte zu verbessern. Außerdem seien Videokonferenzen nicht durch das Fernmeldegeheimnis geschützt – eine Gesetzeslücke, die Brüssel bereits erkannt habe.
Namentlich werden Microsoft, Teams und Skype dann in dem Empfehlungen der Behörde erwähnt. Die Behörde weist darauf hin, dass europäische Anbieter möglicherweise nur als Wiederverkäufer agieren, weil sie Leistungen von US-Firmen oder von außereuropäischen Unternehmen der gleichen Unternehmensgruppe in Anspruch nehmen. „Die oben beschrieben Risiken verbleiben jedoch. Prominentes Beispiel sind die Dienstleistungen der Unternehmensgruppe Microsoft einschließlich seiner Tochter Skype mit Sitz in Luxemburg“, heißt es in dem Papier.
Microsoft sah sich schon am 6. Mai zu einer Stellungnahme genötigt. Vor allem wehrt sich das Unternehmen gegen den Eindruck, seine Produkte Teams und Skype seien nicht datenschutzkonform oder nicht im „Einklang mit dem anwendbaren Datenschutzrecht“. „Der Vermerk kam ohne Anhörung oder sonstige Einbeziehung von Microsoft zustande, enthält in Bezug auf Microsoft Produkte missverständliche Aussagen und legt zum Teil unzutreffende datenschutzrechtliche Wertungen zugrunde“, teilte das Unternehmen mit.
Unter anderem verweist das Unternehmen darauf, dass Videokonferenzen und -telefonie über Teams und Skype während der Übertragung stets verschlüsselt seien. Eine Nutzung für vertrauliche Gespräche und Inhalte sei zudem uneingeschränkt möglich. „Ein Abhören, als das systematische und inhaltsbezogene Erfassen von Inhaltsdaten, findet auch im Rahmen des Betriebs von Microsoft Teams und Skype for Business Online durch Microsoft nicht statt“, heißt es weiter in der Stellungnahme. Des Weiteren lägen auch die datenschutzrechtlich erforderlichen Vereinbarungen auch in deutscher Sprache vor.
Dem Bericht zufolge erhält die Datenschutzbeauftragte von Berlin Maja Smoltczyk Unterstützung von anderen Landesdatenschutzbeauftragten. Sie hoffen demnach, dass sie nicht den Forderungen von Microsoft beugt.
Die Datenschutzbehörde hat die oben verlinkte Orientierungshilfe inzwischen zurückgezogen.
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