Categories: RechtRegulierung

BVDW kritisiert Bundesregierung

Das jüngst verabschiedete Gesetz gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität sorgt für Kontroversen. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. unterstützt zwar grundsätzlich die Zielsetzung des neues Gesetzes, kritisiert aber den Entstehungsprozess und die finale Ausgestaltung scharf.

Denn obwohl verschiedene Experten und Verbände, Datenschutzbeauftragte und sogar die EU-Kommission den Gesetzesentwurf bemängelten, hat die Bundesregierung keine Anpassungen in den wesentlichen Kritikpunkten aufgenommen.

„Dies ist ein weiteres Digitalgesetz der Bundesregierung, das sich in eine längere Geschichte von Fehltritten in diesem Bereich einreiht. Gerade nachdem Corona die Bedeutung der Digitalisierung doch deutlich gemacht hat, ist es unverständlich, warum Digitalexperten schon wieder ignoriert werden“, sagt BVDW-Präsident Matthias Wahl.

Das Gesetz verfolgt ein wichtiges Ziel, nämlich die effektive Strafverfolgung bei rechtswidrigen Inhalten im Netz und somit die Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität. Doch es erfüllt in seiner jetzigen Form dieses Ziel nicht, sondern führt weitere Risiken ein, indem beispielsweise eine Meldepflicht von Inhalten und IP-Adressen (inklusive Portnummern) für die sozialen Netzwerke gegenüber dem Bundeskriminalamt festgeschrieben wird, die nur auf Einschätzung der Diensteanbieter selbst erfolgt und in einer umfangreichen Weiterleitung von personenbezogenen Daten resultieren wird.

So sehr der Digitalverband BVDW die Bemühungen der Bundesregierung im Kampf gegen Hass und Hetze im Netz unterstützt, ist er doch der Ansicht, dass das vorgeschlagene Verfahren zu weit geht und mit datenschutzrechtlichen Grundsätzen nicht zu vereinen ist, nicht genügend rechtsstaatliche Schutzmechanismen bietet und zugleich tiefe Eingriffe in die Grundfreiheiten der Nutzer bedeutet.

Der BVDW bemängelt vor allem, dass hier ein neues Gesetz beschlossen wird, bevor eine Evaluierung des damit verknüpften Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) vorliegt. Denn das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität beinhaltet eine Reihe von Änderungen in unterschiedlichen Gesetzen, unter anderem auch im NetzDG, das parallel noch überarbeitet wird.

„Das heute verabschiedete Gesetz wurde aus den richtigen Gründen auf den Weg gebracht“, sagt Matthias Wahl. „Das Ziel, illegale Inhalte zu bekämpfen, ist ehrenwert. Es wird aber nicht damit erreicht, Grundrechte zu gefährden. Denn dadurch entstehen wieder neue Probleme. Die Stimmen zahlreicher Digitalexperten wurden leider nicht gehört.“

ANZEIGE

Auf zu neuen Höhen mit SkySQL, der ultimativen MariaDB Cloud

In diesem Webinar stellen wir Ihnen SkySQL vor, erläutern die Architektur und gehen auf die Unterschiede zu anderen Systemen wie Amazon RDS ein. Darüber hinaus erhalten Sie einen Einblick in die Produkt-Roadmap, eine Live-Demo und erfahren, wie Sie SkySQL innerhalb von nur wenigen Minuten in Betrieb nehmen können.

ZDNet.de Redaktion

Recent Posts

Apple meldet Rekordumsatz im vierten Fiskalquartal

Die Einnahmen klettern auf fast 95 Milliarden Dollar. Allerdings belastet der Steuerstreit mit der EU…

2 Tagen ago

Microsoft steigert Umsatz und Gewinn im ersten Fiskalquartal

Das stärkste Wachstum verbucht die Cloud-Sparte. Microsoft verpasst bei der Umsatzprognose für das laufende Quartal…

3 Tagen ago

Bezahlkarten: Infineon verspricht weniger Plastikmüll

Ein Coil-on-Module-Package integriert Chip und Antenne, was den Kartenkörper fast vollständig recycelbar machen soll.

3 Tagen ago

Firefox 132 schließt elf Sicherheitslücken

Mindestens eine Anfälligkeit erlaubt das Einschleusen von Schadcode. Außerdem erweitern die Entwickler den Support für…

3 Tagen ago

Telekom nennt Termin für 2G-Ende

Zum 30. Juni 2028 soll das 2G-Netz komplett abgeschaltet werden und den Weg für schnellere…

3 Tagen ago

Alphabet übertrifft die Erwartungen im dritten Quartal

Gewinn und Umsatz legen deutlich zu. Zum Wachstum tragen auch die Sparten Cloud und Abonnements…

3 Tagen ago