Das jüngst verabschiedete Gesetz gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität sorgt für Kontroversen. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. unterstützt zwar grundsätzlich die Zielsetzung des neues Gesetzes, kritisiert aber den Entstehungsprozess und die finale Ausgestaltung scharf.
Denn obwohl verschiedene Experten und Verbände, Datenschutzbeauftragte und sogar die EU-Kommission den Gesetzesentwurf bemängelten, hat die Bundesregierung keine Anpassungen in den wesentlichen Kritikpunkten aufgenommen.
„Dies ist ein weiteres Digitalgesetz der Bundesregierung, das sich in eine längere Geschichte von Fehltritten in diesem Bereich einreiht. Gerade nachdem Corona die Bedeutung der Digitalisierung doch deutlich gemacht hat, ist es unverständlich, warum Digitalexperten schon wieder ignoriert werden“, sagt BVDW-Präsident Matthias Wahl.
Das Gesetz verfolgt ein wichtiges Ziel, nämlich die effektive Strafverfolgung bei rechtswidrigen Inhalten im Netz und somit die Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität. Doch es erfüllt in seiner jetzigen Form dieses Ziel nicht, sondern führt weitere Risiken ein, indem beispielsweise eine Meldepflicht von Inhalten und IP-Adressen (inklusive Portnummern) für die sozialen Netzwerke gegenüber dem Bundeskriminalamt festgeschrieben wird, die nur auf Einschätzung der Diensteanbieter selbst erfolgt und in einer umfangreichen Weiterleitung von personenbezogenen Daten resultieren wird.
So sehr der Digitalverband BVDW die Bemühungen der Bundesregierung im Kampf gegen Hass und Hetze im Netz unterstützt, ist er doch der Ansicht, dass das vorgeschlagene Verfahren zu weit geht und mit datenschutzrechtlichen Grundsätzen nicht zu vereinen ist, nicht genügend rechtsstaatliche Schutzmechanismen bietet und zugleich tiefe Eingriffe in die Grundfreiheiten der Nutzer bedeutet.
Der BVDW bemängelt vor allem, dass hier ein neues Gesetz beschlossen wird, bevor eine Evaluierung des damit verknüpften Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) vorliegt. Denn das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität beinhaltet eine Reihe von Änderungen in unterschiedlichen Gesetzen, unter anderem auch im NetzDG, das parallel noch überarbeitet wird.
„Das heute verabschiedete Gesetz wurde aus den richtigen Gründen auf den Weg gebracht“, sagt Matthias Wahl. „Das Ziel, illegale Inhalte zu bekämpfen, ist ehrenwert. Es wird aber nicht damit erreicht, Grundrechte zu gefährden. Denn dadurch entstehen wieder neue Probleme. Die Stimmen zahlreicher Digitalexperten wurden leider nicht gehört.“
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