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EU-Kommission unterliegt im Steuerstreit mit Apple

Die EU-Kommission hat in der ersten Instanz den Rechtsstreit um die Steuervergünstigen der irischen Regierung für Apple verloren. Die von Brüssel geforderte Steuerrückzahlung des iPhone-Herstellers in Höhe von 13,1 Milliarden Euro ist ungültig. Nach Ansicht des Gerichts hat die EU-Kommission nicht nachgewiesen, dass die Apple gewährten Steuervorteile eine unerlaubte Subvention darstellen.

Bereits 1991 hatte Irland mit Apple ein Steuerabkommen vereinbart. Es regelte, wie die Gewinne der in Irland ansässigen europäischen Niederlassungen von Apple – Apples Sales International (ASI) und Apple Operations Europe (AOE) – zu versteuern sind. 2007 wurde die Vereinbarungen erneuert. Sie war wiederum bis 2014 gültig.

Vor vier Jahren schließlich stufte die EU-Kommission beide Regelungen als illegale staatliche Beihilfe ein. Sie bestätigten Apples Steuerpraxis, wonach das Unternehmen aus Cupertino den größten Teil der Gewinne seiner beiden Niederlassungen einem „Head Office“ in Irland zuordnete, dass jedoch keine Mitarbeiter hatte und nicht versteuert wurde.

Irland wurde daraufhin angewiesen, die sich daraus ergebende Steuerschuld bei Apple einzutreiben. Erst im September 2018 meldete das Land den Eingang der Steuernachzahlung inklusive 1,2 Milliarden Euro Verzugszinsen. Zudem klagten Irland und Apple gegen die EU-Kommission.

„Das Gericht erklärt den angefochtenen Beschluss für nichtig, weil es der Kommission nicht gelungen ist, rechtlich hinreichend nachzuweisen, dass ein Vorteil im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 AEUV vorliegt“, heißt es nun in der Urteilsbegründung. „Nach Ansicht des Gerichts hat die Kommission zu Unrecht erklärt, dass ASI und AOE einen selektiven wirtschaftlichen Vorteil und damit eine staatliche Beihilfe erhalten hätten.“

Apple hatte der EU unter anderem vorgeworfen, die Nachforderung widerspreche der Realität. Zudem ändere die EU mit ihrer Entscheidung rückwirkend Gesetze, was für Rechtsunsicherheit sorge. Apple argumentierte auch, dass seine Produkte in den USA entwickelt würden, weswegen auch die Gewinne dort zu versteuern seien.

In einer ersten Stellungnahme zeigte sich Apple erfreut über das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union. „In diesem Fall ging es nicht darum, wie viel Steuern wir zahlen, sondern wo wir sie zahlen müssen“, sagte ein Unternehmenssprecher. „Wir sind stolz darauf, der größte Steuerzahler der Welt zu sein, da wir wissen, welche wichtige Rolle Steuerzahlungen in der Gesellschaft spielen.“

Die EU-Kommission kann Berufung gegen das Urteil einlegen. Der Fall würden dann den Europäischen Gerichtshof beschäftigen. EU-Kommissarin Margrethe Vestager kündigte an, das Urteil genau zu prüfen und dann die nächsten Schritte der Kommission abzuwägen.

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Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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