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Patentstreit um AirPods: Apple kontert Klage von Koss

Apple wehrt sich gegen eine Patentklage des US-Kopfhörerherstellers Koss. Allerdings kontert der iPhone-Hersteller nicht mit dem üblichen Vorwurf, Koss habe ebenfalls unerlaubt sein geistiges Eigentum eingesetzt – stattdessen soll das Unternehmen mit Apple vereinbarte Verträge verletzt und gegen eine von Koss geforderte Geheimhaltungserklärung verstoßen haben, wie Patently Apple berichtet.

Bereits am 22. Juli hatte Koss den Patentstreit mit Apple losgetreten. Das Unternehmen beziehungsweise der Firmengründer John Koss gelten als Erfinder moderner Stereo-Kopfhörer. Gespräche mit Apple über ein Lizenzabkommen seien indes gescheitert, obwohl nach Ansicht von Koss klar gewesen sei, dass Apple die fraglichen Schutzrechte verletze, heißt es in dem Bericht.

Über den Kauf von Lizenzen verhandelten die beiden Unternehmen bereits im Jahr 2017. Damals bestand laut der Klageschrift von Apple Koss auf eine Geheimhaltungserklärung. Koss und Apple vereinbarten demnach, dass keine der Parteien „Kommunikationen zwischen den Parteien oder deren Existenz in einem Rechtsstreit oder einem anderen Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren zu irgendeinem Zweck verwenden oder zu verwenden versuchen wird“.

Laut Patently Apple sollte die Geheimhaltungserklärung unter anderem ausschließen, dass Koss die Tatsache, dass sich Apple auf Lizenzverhandlungen eingelassen hat, als Argument dafür anführt, dass Apple ein Patentverstoß seinerseits bekannt ist. Koss wollte sich indes davor schützen, dass sich Apple bei einem Gericht über angeblich grundlose Drohungen von Koss beschwert.

Apple wirft Koss nun allerdings nicht nur Vertragsbruch vor. Um die Patentklage abzuwehren will Apple nun durch ein Gericht feststellen lassen, dass die von Koss in Stellung gebrachten Patente nicht durch die hauseigenen drahtlosen Kopfhörer AirPods verletzt werden.

Patently Apple geht davon aus, dass Koss seine Patentklage niemals hätte einreichen dürfen. Auch will der Blog in den Klageschriften beider Parteien Hinweise darauf gefunden haben, dass Koss weiß, dass Apple keine geistigen Eigentumsrechte von Koss verletzt. Ob sich das von Koss angerufene Bezirksgericht in Texas dieser Einschätzung anschließt bleibt abzuwarten. Es wäre auch nicht das erste Mal, dass sich Apple geweigert hätte, eine Lizenz für ein Patent zu kaufen und später von einem Gericht dazu gezwungen wurde.

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Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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