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Bericht: Bundeskartellamt leitet Untersuchung gegen Amazon ein (Update)

Das Bundeskartellamt interessiert sich offenbar für Amazons Verhältnis zu seinen Marktplatz-Händlern. Die Kartellwächter wollen laut einem Bericht der Deutschen Welle herausfinden, ob der Online-Händler eine dominante Marktposition missbraucht. Das erklärte Andreas Mundt, Präsident des Bundekartellamts, im Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

„Wir untersuchen derzeit, ob und wie Amazon die Preisgestaltung von Dritthändlern auf dem Marktplatz beeinflusst“, wird Mundt in dem Bericht zitiert. „Amazon darf kein Preiskontrolleur sein“.

Beschwerden erhielt die Behörden angeblich nach Ausbruch der COVID-19-Pandemie. Amazon soll einige Händler mit der Begründung ausgesperrt haben, sie hätten überhöhte Preise verlangt.

Ein möglicher Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung sei der übliche Ansatz bei solchen Ermittlungen, ergänzte Mundt dem Bericht zufolge. Er habe auch darauf hingewiesen, das eine marktbeherrschende Stellung formell noch nicht bestätigt worden sei. Zudem kooperiere Amazon mit den Kartellermittlern.

Amazon ist der größte Online-Händler in Deutschland. Laut Deutscher Welle ist der hiesige Markt zudem nach den USA der zweitgrößte für das Unternehmen. Hierzulande beschäftige das Unternehmen rund 13.000 Mitarbeiter in seinen 13 Logistikzentren. Hinzu kämen Tausende Saisonarbeitskräfte.

Auch die EU vermutet, dass Amazon gegen europäische Wettbewerbsgesetze verstößt. Seit Juli 2019 prüft sie, ob Amazons Vereinbarungen mit Händlern unerlaubte Klauseln zu Analyse von Händlerdaten enthält. Außerdem untersucht das Bundeskartellamt bereits seit November 2018 Beschwerden von Marktplatz-Händlern über Haftungsregeln und intransparente Sperrungen von Händlerkonten.

Update 19. August 2020

Inzwischen liegt eine Stellungnahme eines Amazon-Sprechers vor: „Amazon Verkaufspartner legen ihre eigenen Produktpreise in unserem Store fest. Wir möchten, dass die Kunden mit Vertrauen kaufen, wann immer sie auf Amazon.de einkaufen, und wir haben Richtlinien, die sicherstellen sollen, dass die Verkaufspartner ihre Produkte zu wettbewerbsfähigen Preisen anbieten. Unsere Systeme sind so konzipiert, dass sie Maßnahmen gegen Preistreiberei ergreifen. Wenn Verkaufspartner Bedenken haben, ermutigen wir sie, sich an unseren Verkaufspartner-Support zu wenden.“

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Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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