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US-Wirtschaftsministerium akzeptiert gekipptes TikTok-Verbot

TikTok hat einen wichtigen Teilerfolg im Streit um den Betrieb seiner Videoplattform in den USA erzielt. Das US Commerce Department verzichtet vorerst darauf, eine von Präsident Donald Trump unterzeichnete Executive Order umzusetzen. Sie wäre einem Verbot des Videodienst gleichgekommen.

Den fraglichen Erlass hatte Trump im August unterzeichnet. Damit sollte die TikTok-Mutter ByteDance gezwungen werden, bis spätestens 12. November ihr US-Geschäft an ein Unternehmen mit Sitz in den Vereinigten Staaten zu veräußern. Ein Bundesgericht im US-Bundesstaat Pennsylvania stoppte den Erlasse jedoch. Die vorsitzende Richterin Wendy Beetlestone begründete ihre Entscheidung mit einem „irreparablen Schaden“ für TikTok-Nutzer.

Dieser Entscheidung beugte sich das Ministerium nun, solange kein rechtkräftiges Urteil vorliegt. Das Verbot werde aufgrund der „weiteren rechtlichen Entwicklung“ nicht umgesetzt, teilte das Commerce Department mit.

Das Gericht in Pennsylvania hatten drei TikTok-Influencer angerufen. Eine weitere Beschwerde gegen den Erlass reichte TikTok selbst ein, über die aber noch nicht entschieden wurde. Das gilt auch für den Widerspruch, den das Wirtschaftsministerium zum Urteil über die Beschwerde der TikTok-Influencer eingelegt hat.

Darüber hinaus wandte sich ByteDance auch an den Court of Appeals for the District of Columbia Circuit. Das Berufungsgericht soll dem chinesischen Unternehmen mehr Zeit verschaffen, um sein US-Geschäft neu aufzustellen beziehungsweise der Forderung der US-Regierung nach einem Eigentümerwechsel nachzukommen.

Im September hatte Trump Medienberichten zufolge noch einen angestrebten Einstieg von Oracle und Walmart bei TikTok abgesegnet. Weniger Tage später stellte sich heraus, dass es in einem wichtigen Punkt wohl noch keine Einigung gibt, nämlich in der Frage, wem das neu zu gründende Gemeinschaftsunternehmen TikTok-Global bis zu seinem Börsengang gehört.

An dem Unternehmen sollen sich der vorläufigen Vereinbarung zufolge Oracle und Walmart mit jeweils 10 Prozent beteiligen. Die restlichen 80 Prozent will ByteDance mindestens bis zum geplanten Börsengang kontrollieren. Trump erklärte darauf hin gegenüber dem US-Nachrichtensender Fox, dass er den Deal nur genehmigen werde, falls ByteDance die vollständige Kontrolle abgebe – obwohl er wenige Tage zuvor dem Angebot von Oracle und Walmart, sich jeweils mit 10 Prozent an dem Gemeinschaftsunternehmen zu beteiligen, seinen Segen erteilt hatte.

Zuvor hatte ein Gericht bereits Trumps zweiten TikTok-Erlass gekippt. Er sah vor, dass Apple und Google die TikTok-App nicht mehr in ihren App-Marktplätzen anbieten dürfen.

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Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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