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EU-Parlament stimmt für „Recht auf Reparatur“

Das Europaparlament hat den Entwurf einer Entschließung für einen „nachhaltigen Binnenmarkt“ auf den Weg gebracht. Das Papier, das auch Bedingungen für ein „Recht auf Reparierbarkeit“ von Produkten beschreibt, wurde von den Parlamentariern mit 395 zu 94 Stimmen angenommen – bei 207 Enthaltungen.

Unter anderem fordern die Abgeordneten, dass beim Kauf von Produkten Informationen über die Verfügbarkeit von Ersatzteilen, Software-Aktualisierungen und die Reparierbarkeit „klar und leicht lesbar zur Verfügung gestellt werden“. Gleiches soll für Reparaturkosten und -zeiten gelten. Eine Produktdokumentation soll darüber hinaus „eine Zusammenfassung der am häufigsten aufgetretenen Mängel und der Art und Weise, wie sie behoben werden können“, enthalten.

Die EU-Kommission soll zudem konkret ein „Recht auf Reparatur“ für Verbraucher schaffen. Damit soll die „systematische Durchführung von Reparaturen kosteneffizient und attraktiv“ gemacht werden. Die Parlamentarier wollen außerdem erreichen, dass Verbraucher kostenlos Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen erhalten. Auch soll sichergestellt werden, dass der „Preis eines Ersatzteils im Verhältnis zum Preis des gesamten Produkts“ steht.

Hersteller wollen die Abgeordneten verpflichten, für einen verbindlichen Mindestzeitraum Ersatzteile bereitzustellen. Dieser Zeitraum soll der geschätzten Lebensdauer des Produkts entsprechen und nach dem Inverkehrbringen des letzten Exemplars beginnen.

Einer geplanten Obsoleszenz soll unter anderem mit einer Reparaturkennzahl begegnet werden. Die Kennzeichnung wäre dem Papier zufolge jedoch freiwillig.

Der Entwurf hätte auch Folgen für die Update-Politik vieler Hersteller von Smartphones und Tablets. Er sieht „Aktualisierungen aus Sicherheits- und Konformitätsgründen während der gesamten geschätzten Lebensdauer“ eines Produkts vor. Updates dürfen, falls der Entwurf umgesetzt wird, künftig „die Leistung oder Reaktionsfähigkeit der Waren“ in keiner Weise beeinträchtigen.

„Diese Abstimmung zeigt, dass das Recht auf Reparaturmaßnahmen durch Meinungsumfragen, aber auch durch das Europäische Parlament unterstützt wird“, kommentierte Chloe Mikolajczak, die sich für das Recht auf Reparatur in der EU einsetzt. „Die Europäische Kommission muss nun diese Dynamik nutzen und 2021 zügig voranschreiten, um die EU-weite Reparierbarkeitsbewertung für alle elektronischen Geräte und die Reparierbarkeitsregeln für Computer festzulegen.“

Ähnliche Vorschläge hatte die EU-Kommission bereits im März vorgelegt. Sie sollen Rahmenbedingungen für ein „regeneratives Wachstumsmodell schaffen, das dem Planeten mehr zurückgibt als es nimmt“, um den Ressourcenverbrauch „innerhalb der Grenzen des Planeten“ zu halten.

Apple hat seine strengen Reparaturregeln im August gelockert. Seitdem dürfen auf unabhängige Werkstätten Macs reparieren. Ein Independent Repair Provider genanntes Programm erlaubt es ihnen, Apple-Originalteile zu beziehen. Es umfasst aber auch kostenlose Schulungen, damit Reparaturen auch außerhalb der Garantiezeit ausgeführt werden können.

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Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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