Datenschützer werfen Microsoft vor, mit den Microsoft-365-Produkten in Unternehmen die Überwachung von Mitarbeitern zu ermöglichen. In der Kritik steht einem Bericht des Guardian zufolge der Produktivitäts-Score, der es erlaubt, die individuellen Aktivitäten von Nutzern zu verfolgen.
Erstmals hatte Microsoft die Tools im Jahr 2019 vorgestellt. Voreingestellt ist, dass Manager die Produktivitätsberichte auf einzelne Mitarbeiter herunterbrechen können. Es ist also ersichtlich, wer sich beispielsweise seltener an Gruppenchats beteiligt, weniger E-Mails verschickt oder geteilte Dokumente nicht bearbeitet.
Auf die möglichen Nebenwirkungen der Funktion hatte zuerst der österreichische Forscher und Aktivist Wolfie Christl aufmerksam gemacht. „Nicht zuletzt erhält Microsoft die Macht, höchst willkürliche Messgrößen zu definieren, die sich potenziell auf das tägliche Leben von Millionen von Mitarbeitern auswirken und sogar die Funktionsweise von Organisationen beeinflussen können“, teilte Christl per Twitter mit.
Die Funktion zur Anzeige individueller Mitarbeiterdaten können zwar abgeschaltet werden, sie sei aber ab Werk aktiv, so der Aktivist weiter. „Ich glaube nicht, dass Arbeitgeber dies in den meisten EU-Ländern legal einsetzen können. Ich bin mir sicher, dass sie es nicht legal in Österreich und Deutschland nutzen können.“
„Die Produktivitätsbewertung ist eine Opt-in-Funktion, die IT-Administratoren Einblicke in die Nutzung von Technologie und Infrastruktur gibt. Diese Einblicke sollen Unternehmen dabei helfen, das Beste aus ihren Technologie-Investitionen zu machen, indem häufige Probleme wie lange Boot-Zeiten, ineffiziente Zusammenarbeit bei Dokumenten oder schlechte Netzwerk-Konnektivität angegangen werden. Die Einblicke werden in ihrer Gesamtheit über einen Zeitraum von 28 Tagen gezeigt und auf Benutzerebene zur Verfügung gestellt, so dass ein IT-Administrator technische Unterstützung und Anleitung geben kann“, erklärte eine Microsoft-Sprecher gegenüber der britischen Zeitung.
Der Score sei kein Werkzeug für die Überwachung von Mitarbeitern. Zum Schutz der Privatsphäre von Mitarbeitern würden beispielsweise nur aus einem Zeitraum von 28 Tagen zusammengefasste Daten angezeigt.
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